Hans-Jörn Arp: Ich bin zutiefst enttäuscht und habe für diese Klage des Kreises keinerlei Verständnis
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die heute (12. März 2015) vom Landrat des Kreises Steinburg verkündete Entscheidung, gegen die A 20 zu klagen, scharf kritisiert: „Diese Klage ist unnötig wie ein Kropf und wirft uns um Jahre zurück“, erklärte Arp in Kiel.
Anders als der Kries habe die betroffene Gemeinde Kollmar aufgrund ihrer Überforderung mit den ihr durch den Planfeststellungsbeschluss übertragenen Brandschutzaufgaben an diesem Bauwerk diesen Schritt leider gehen müssen. Die Freiwillige Feuerwehr einer 1700-Einwohner Gemeinde könne diese Aufgabe eben nicht bewältigen.
„Deshalb kann ich für die Klage der Gemeinde Verständnis aufbringen“, so Arp.
Wenn die Gemeinde vor Gericht Recht bekomme, dann werde für den Brandschutz jedoch selbstverständlich eine neue und bessere Lösung gefunden werden. „Das liegt im Übrigen schon im ureigenen Interesse des Betreibers des Elbtunnel“, sagte der Verkehrspolitiker.
Die vom Landrat vorgetragene Behauptung, der Kreis müsse klagen, bezeichnete der CDU-Abgeordnete vor diesem Hintergrund als Unsinn.
„Das ist völliger Quatsch. Für die Klage des Kreises gibt es keine Rechtfertigung“, so Arp.
Deshalb sei das vom Landrat vorgetragene Bedauern über die Klage unglaubwürdig. Kein Kreis profitiere so stark vom Bau der westlichen Elbquerung, wie Steinburg. Bürger und Wirtschaftsunternehmen warteten sehnsüchtig darauf, dass es endlich los gehe.
„Tausende Steinburger haben sich an der Bürgerinitiative „A 20-sofort“ beteiligt. Und nun klagt der eigene Kreis dagegen. Da kann sich gerade jeder Steinburger nur an den Kopf fassen“, sagte der CDU-Abgeordnete.