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Politik & Wirtschaft

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Ministerpräsident Albig muss nach dem Rückzug des von ihm einberufenen Sportbeirates endlich aktiv werden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, haben Ministerpräsident Torsten Albig nach dem Rückzug des von ihm im Jahr 2012 ins Leben gerufenen Sportbeirates des Glücksspielkollegiums der Länder aufgefordert, sich endlich in das Verfahren zur Vergabe der Glücksspiellizenzen einzuschalten: „Ministerpräsident Albig hat den Sportbeirat einberufen. Seitdem hat die Ministerpräsidentenkonferenz dieses Gremium komplett ignoriert. Der nun von den Vertretern der Spitzenverbände des Sports verkündete Rückzug ist deshalb auch eine Niederlage des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten“, erklärte Arp am 22. April 2015 in Kiel.

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbundes habe in seinem Schreiben anlässlich des Rückzuges bemängelt, dass das Glücksspielkollegium der Länder offenbar weder interessiert noch in der Lage ist, die berechtigten Interessen des organisierten Sports zur Kenntnis zu nehmen. Auch habe die Kritik des Beirates an den offenkundigen Mängeln des 2012 geschossenen Glücksspielstaatsvertrages – bislang konnte auf dessen Grundlage noch nicht eine einzige Lizenz vergeben werden – keinen Eingang in den Zwischenbericht zur Evaluation gefunden.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: „Es ist unglaublich und gleichzeitig bezeichnend, mit welcher Arroganz die Ministerpräsidenten die Spitzenvertreter des Sports in den vergangenen drei Jahren behandelt haben. Auf kritische Schreiben zu dem völligen Versagen bei der Vergabe von Sportwettenlizenzen wurde nicht einmal geantwortet. Diese Brüskierung des Sportes ist nicht wieder gutzumachen.“

Erst vergangenen Freitag hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Eilbeschluss veröffentlicht, der einen namentlich nicht genannten Bewerber aus Österreich weiter im Rennen um eine Konzession hält (Az 5 L 1448/14.WI). Bereits im vergangenen Herbst hatte das Gericht die Vergabe der Lizenzen an die 20 ausgewählten Bewerber verhindert.

„Angesichts dieses Trauerspiels hätten die Ministerpräsidenten besser ihr Glücksspielkollegium zum Rückzug drängen sollen, als die Berater des organisierten Sports. Letztere haben mit ihrer Kritik bislang Recht behalten, während die Regierungsfachleute bei der Vergabe von Lizenzen nach dem Glücksspielstaatsvertrag kläglich versagt haben“, so Arp.

Einmal mehr erinnerten Arp und Kubicki die Ministerpräsidenten daran, dass nach dem durch Albig gekippten Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins eine Lizenzvergabe – und damit die Suchtprävention, der Spielerschutz und die Bekämpfung von Geldwäsche – problemlos möglich sind.

Kubicki: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Gesetz den Glücksspielstaatsvertrag ablösen wird.“