Hansestadt Lübeck: Nichtraucherurteil ist eine Einzelfallentscheidung

In einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen einer Wirtin aus der Ziegelstraße und der Hansestadt Lübeck, hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig entschieden, dass in dieser Gaststätte so lange geraucht werden, darf bis das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache Klarheit geschaffen hat.
Foto (RB): Klarheit für die „Ziegelstraße“. Bei den anderen Gaststätten ggfs. weiter ein „Rechtsbruch“? „Bellt“ jetzt die Stadt oder „beißt“ sie nun die anderen? Der Bundes-Steuer-Schimmel wiehert…
Damit wurde dem Antrag der klageführenden Wirtin im Wesentlichen stattgeben. Der vierte Senat des OVG begründete dies mit „den besonderen tatbestandlichen Gegebenheiten im Gaststättenbetrieb der Antragstellerin“.
Für die Hansestadt ist damit „klar“, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nicht auf andere Gaststätten in Lübeck und die dortigen Verhältnisse übertragen werden kann.









