Haus & Grund zur Novelle des EWKG; Bürokratie schafft keine Energiewende
Symbolfoto: Häuser · TBF/W. Freywald · Das Kabinett hat heute (18. Juni) dem Entwurf der Novelle des Gesetzes über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) zugestimmt. Mit der Novelle soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Klimaneutralität 2040 gesetzlich festgeschrieben werden. Wichtige Neuregelungen der EWKG-Novelle sind unter anderem PV-Standards: Beim Neubau von Wohngebäuden und bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen besteht zukünftig eine PV-Verpflichtung.
Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen: „Die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) ist ein typisches Beispiel für grüne Vorschreiberitis. Bürokratie schafft keine Energiewende. Die seitens des Ministerpräsidenten gepredigte Eigenverantwortung zum Bürokratieabbau findet offensichtlich in der Realität des schwarz-grünen Koalitionsvertrages schnell ein Ende.
Photovoltaik kann ein Baustein zur Energiewende im Gebäudesektor sein. Die Immobilieneigentümer können aber sehr gut selbst entscheiden, ob das sinnvoll und vor allem wirtschaftlich umsetzbar ist. Das braucht die Landesregierung nicht vorzuschreiben. Für Vermieter führt diese Regelung zu höheren Mieten im Neubau. Das Thema Mieterstrom ist nämlich nach wie vor nicht geregelt. Daher ist PV für Mietwohnungen unwirtschaftlich. Angesichts der aktuellen Europameisterschaft könnte man im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum von einem schwarz-grünen Eigentor sprechen.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 74.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.