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Bauen & Wohnen

Haus & Grund sieht kein Erfordernis für eine Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein -Verfassungsbeschwerde erwogen

H_G_WBmarke_quer_sh_neuDeutlich bezieht Haus & Grund Schleswig-Holstein Stellung gegen eine Mietpreisbremse im nördlichsten Bundesland. „Der Mietmarkt ist in weiten Teilen des Landes entspannt“, kommentierte Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath die derzeitige Lage. Er appellierte dabei an das Land, keine umfassenden Gebiete zur Anwendung der Mietpreisbremse auszuweisen.Höhere Mieten gebe es lediglich in Ballungsgebieten im Hamburger Umland, sowie in den Universitätsstädten Kiel und Lübeck. Dies sei jedoch eine normale Entwicklung des Marktes. Übermäßig erhöhte Steigerungen der Mieten seien in den letzten Jahren nicht festzustellen gewesen. So zeige der Mietspiegel in Kiel aus 2014 keine nennenswerten Veränderungen zum Jahr 2012. „Anwendung findet die Mietpreisbremse sowieso nur in Orten, in denen ein Mietspiegel vorliegt, so dass die Relevanz in Schleswig-Holstein gering ist“, so Kujath weiter.

Nach Aussage von Gutachtern werde durch die Mietpreisbremse das Eigentumsrecht  und die Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter verletzt, weshalb der Verband die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde prüfe.

Zu begrüßen sei, dass Vermietungen von Neubauten und nach umfangreichen Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen worden seien. Ansonsten gehe jeder Anreiz Wohnraum zu schaffen oder zu verbessern verloren.

Letztendlich führe die Mietpreisbremse auch nicht zum gewünschten Erfolg. Sie schütze nicht die Mieter generell, sondern begünstige finanzstarke Wohnungssuchende, die sich künftig mehr Wohnraum zu vergünstigten Mieten leisten können. Solange die Nachfrage das Wohnungsangebot übersteige, bliebe Wohnraum knapp. „Lediglich der Bau neuen Wohnraums könne hier Entspannung im Markt schaffen“, so Kujath abschließend.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen von über 65.000 privaten Haus- und Wohnungseigentümern in 92 Ortsvereinen.