Haus & Grund zum Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes; Viel heiße Luft und wenig Substanz!
Am heutigen 29. Juli 2026 tritt das Gebäudemodernisierungsgesetzt in Kraft, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Mit dem Gesetz wird das zuletzt als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die 2023 eingeführte 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen wird ersetzt. Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, aber die eingesetzten Brennstoffe müssen schrittweise klimafreundlicher werden.Ab 2029 gelten verbindliche Vorgaben für biogene beziehungsweise klimaneutrale Brennstoffanteile oder erneuerbare Anteile. Die bereits vorgesehene sogenannte „Bio-Treppe“ für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sieht vor, dass solche Heizungen künftig anteilig mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen: ab 2029 zu mindestens 10 Prozent, ab 2030 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent.
Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein folgendermaßen:
„Das neue Heizungsgesetz bringt viel heiße Luft und wenig Substanz. Tatsächlich werden selbstnutzende Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Vermieter von der Bundesregierung bei der Frage, welche Heizung bei einem erforderlichen Tausch sinnvoll ist, im Regen stehen gelassen. Die sogenannte „Freiheit im Heizungskeller“ ist eine Sprechblase. Es ist zwar erlaubt, beim Heizungstausch auf fossile Energieträger zu setzen, aber das wird durch die sogenannte „Biotreppe“ konterkariert, die die Nutzung erneuerbarer Energien durch die Hintertür wieder einführt.
Das ist in mehrfacher Hinsicht Unfug. Die für die Umsetzung der „Biotreppe“ erforderlichen Biokraftstoffe sind derzeit weder im erforderlichen Maße vorhanden noch bezahlbar. Ob das zukünftig besser wird, ist reine Spekulation. Riskant ist ebenso, bei einem Heizungstausch eine mit Erdgas oder Mineralöl betriebene Heizung einzubauen. Das Heizöl kommt in großem Maße aus der Krisenregion Naher Osten und Gas wird derzeit aus den USA geliefert, die sich aktuell auch nicht gerade als zuverlässiger Partner erweisen.
Ein weiterer, wesentlicher Aspekt wird vielfach übersehen. Es ist unklar, wie lange die lokalen Stadtwerke ihre Gasnetze weiter betreiben. Wenn immer mehr Eigentümer von Wohnimmobilien beim Heizungstausch eine Wärmepumpe einbauen oder sich an ein Nah- oder Fernwärmenetz anschließen, gibt es für das Gasnetz logischerweise immer weniger Abnehmer. Die Kosten des Betriebs dieses Gasnetzes verteilen sich daher auf immer weniger Schultern. Vielfach ist daher absehbar, dass Gasnetze abgeschaltet werden. Wer also jetzt auf eine Gasheizung setzt, könnte zukünftig Gefahr laufen, nicht mehr beliefert zu werden.
Im echten Norden gibt es allerdings eine gute Botschaft für Eigentümer von Wohnimmobilien. Die schleswig-holsteinische Landesregierung fördert eine objektive, professionelle und neutrale Energieberatung mit bis zu 90 %. Diese beinhaltet unter anderem eine sogenannte Heizlastberechnung. Damit bekommen die Eigentümer wertvolle Informationen, ob eine Wärmepumpe im Falle des Heizungstausches wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Energieberatung kann bei Haus & Grund Schleswig-Holstein beantragt werden. Da die Fördermittel für dieses Jahr nahezu erschöpft sind, hat Haus & Grund die Landesregierung aufgefordert, die Mittel aufzustocken, um die hohe Nachfrage befriedigen zu können.
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 75.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
