Rezensionen

Haushaltshilfe aus Osteuropa? Was Verbraucher als Arbeitgeber beachten müssen

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Immer mehr Menschen möchten auch im Alter selbstständig zuhause leben. Wer es nicht mehr schafft, den eigenen Haushalt allein zu bewältigen, kann sich dabei Unterstützung suchen: Zum Beispiel durch eine private Haushaltshilfe. Doch Achtung: Damit wird man zum Arbeitgeber und ist dafür verantwortlich, dass rechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Besondere Regelungen gelten, wenn ausländische Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Ländern der EU-Mitgliedstaaten sowie aus Rumänien und Bulgarien in privaten Haushalten beschäftigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Haushalt eine pflegebedürftige Person (wenigstens Pflegestufe I) lebt. Diese Haushaltshilfen dürfen ausschließlich hauswirtschaftliche Arbeiten übernehmen, jedoch keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten ausüben. Außerdem haben die Beschäftigten ein Anrecht auf einen Lohn gemäß Tarifrecht (je nach Bundesland zwischen 1.000 und 1.200 Euro pro Monat) sowie auf eine angemessene Unterkunft und Verpflegung. Das gesamte Verfahren für die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen darf übrigens nur über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn abgewickelt werden.

Mehr Informationen zu Dienstleistungen rund um den Haushalt enthält der Ratgeber „Hilfen im Alltag“, den die Verbraucherzentrale NRW herausgegeben hat. Er bietet Tipps und Ideen, wie der Alltag im Privathaushalt auch bei wachsendem Versorgungsbedarf organisiert werden kann.
Das Buch „Hilfen im Alltag“ ist zum Abholpreis von 7,90 Euro in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt es gegen Rechnung auch ins Haus.
Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf,
Tel: (01 80) 50 01 433 (0,12 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz),
Fax: (02 11) 38 09-235,
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de,
Internet: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.