Heike Franzen: Ab dem ersten Krankheitstag muss ein Vertretungslehrer bezahlt werden
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, hat angesichts des Unterrichtsausfalls in der 1. Klasse an der Grundschule Bad Schwartau erneut eine Änderung der Regeln für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Vertretungsfonds gefordert:
„Ab dem ersten Krankheitstag muss eine Vertretung bezahlt werden. Und zwar – wie unter der CDU-geführten Vorgängerregierung zu 100 Prozent.
Bildungsministerin Ernst muss endlich die Entscheidung ihrer Vorgängerin Professor Wende rückgängig machen“, forderte Franzen in Kiel.
Die frühere Bildungsministerin Wende hatte angeordnet, dass erst nach einer Krankheitsdauer von drei Wochen Mittel aus dem Vertretungsfonds für eine Vertretung beantragt werden dürfen – und auch dies nur in Höhe von 50 Prozent. Zeitgleich wurden die Mittel im Vertretungsfonds von SPD, Grünen und SSW deutlich gekürzt.
„Wegen dieser unsinnigen Entscheidung müssen jetzt sogar schon Erstklässler zu Hause bleiben. SPD, Grüne und SSW leisten einen bildungspolitischen Offenbarungseid“, so die CDU-Abgeordnete.