Heiner Rickers zu TOP 18: Antibiotika in der Tierhaltung für Klamauk nicht geeignet
Zu dem vom Umweltminister Dr. Habeck in der heutigen Landtagssitzung auf Forderung der CDU-Landtagsfrakition gegebenen Bericht zur Novellierung des Bundes-Arzneimittelgesetzes erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Heiner Rickers: „Statt eines von Klamauk geprägten Berichtes hätte ich mir bei diesem ernsten Thema konkrete Vorstellungen der Landesregierung dazu gewünscht, wie sie es denn besser machen will.“
So sehe er in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes sehr gute Ansätze, um den unerwünscht hohen Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung zu überwachen und zu reduzieren.
Immerhin habe der Bundesverband Praktizierender Tierärzte dazu formuliert: „Es geht um eine der tiefgreifendsten Gesetzesnovellen mit deutlichen Konzequenzen für die Antibiotikaanwendung, so wie wir es schon lange gefordert haben.“ So sehe der Gesetzentwurf die Einführung einer bundesweiten Datenbank vor, in der auch die Bestände und der Arzneimitteleinsatz erfasst würden. Damit drohe Landwirten eine behördliche Kontrolle und alle Landwirte wären sensibilisiert. Denn einen Besuch des Kreisveterinärs auf dem Hof möchte jeder vermeiden.
„Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung – die Alternative ist die Beibehaltung des status quo mit ihrem hohen Arzneimittelverbrauch.“
Abschließend kritisierte Rickers, dass das Gesetz drohe, unter die Räder des Wahlkampfes zu geraten. Vor diesem Hintergrund zeigte er sich enttäuscht und bat den Umweltminister, sein Handeln zu überdenken und dem Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss im Juni zuzustimmen. Mit dem Beharren auf wahltaktischen Überlegungen erweise man der Reduzierung von Arzneimitteln in der Tierhaltung einen Bärendienst.