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Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm: Alleinerziehende besser unterstützen

Die heute vorgestellten Studie der Bertelsmann-Stiftung „Alleinerziehende unter Druck“ zeigt, dass Eineltern-Familien überdurchschnittlich von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Vergleich zu Paarfamilien sind sie bundesweit fünf Mal häufiger auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Dies trifft vor allem Frauen, denn 90 Prozent der Alleinerziehenden sind weiblich. Dazu erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden bedarf es einerseits besserer Unterstützung und andererseits müssen die bestehenden Benachteiligungen endlich abgebaut werden.

Da nur die Hälfte der Kinder in Eineltern-Familien den vereinbarten Unterhalt erhalten, befinden sich rund eine Million Kinder und deren alleinerziehenden Elternteil in einer schwierigen finanziellen Situation. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen die Alleinerziehenden deshalb finanziell entlasten, indem wir den seit 2004 geltenden steuerlichen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro spürbar anheben. Und wie auch beim Kindergeld soll der Entlastungsbetrag nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Dies haben wir im Koalitionsvertrag durchsetzen können.

Auch die Arbeitsmarktchancen der Alleinerziehenden müssen gestärkt werden. Wir haben uns deshalb erfolgreich dafür eingesetzt, dass im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass bei den Unterstützungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit vor allem in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Augenmerk auf Alleinerziehende gelegt wird. Außerdem sollen sie von den Möglichkeiten der Teilzeitausbildung profitieren können.

Besonders wichtig ist zudem, die Armut von Alleinerziehenden erst gar nicht entstehen zu lassen. Dafür müssen wir vor allem Frauen in die Lage versetzen, sich eigenständig durch eigene Erwerbsarbeit absichern zu können. Dafür bedarf es verschiedener Maßnahmen: Ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit und ein Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit, ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn, gesetzliche Regelungen zur Entgeltgleichheit und der Ausbau von Ganztagsbetreuung an Kitas und Schulen.“