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Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm: Bund fördert ab sofort auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen

hiller-ohm130309-120x120Hiller-Ohm: Bund fördert ab sofort auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Bedingungen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ verbessert und die Mindestinvestitionssumme von 2.000 auf 500 Euro herabgesetzt.

Damit können ab sofort Mieterinnen und Mieter sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die weniger als 2.000 Euro in Sicherheit investieren wollen, eine Förderung erhalten. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm:

„Jede und jeder soll sich in der eigenen Wohnung sicher fühlen. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass ab sofort auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz gefördert werden, wie der Austausch von Türschlössern. Die Nachfrage ist groß: Schon 2016 haben bundesweit rund 50.000 Haushalte von der KfW-Förderung profitiert. Für die Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 2.000 auf 500 Euro hat sich die SPD-Bundestagsfraktion stark gemacht. Dadurch wird das KfW-Programm noch deutlich attraktiver – vor allem für Mieterinnen und Mieter. Wir haben uns deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, dass auch der gesamte Fördertopf deutlich besser gefüllt ist. In diesem Jahr stehen 50 Millionen Euro bereit – fünfmal so viel wie im Vorjahr.

In Lübeck gab es im vergangenen Jahr 572 Diebstähle durch Wohnungseinbrüche. Das sind rund 40 weniger als 2015 – auch dank gesteigerter Ermittlungsarbeit der Lübecker Polizei und guter Beratungsangebote vor Ort. Doch jeder Einbruch ist einer zu viel. Einbrecher stehlen nicht nur Sachwerte, sondern verletzen die Privatsphäre. Fast die Hälfte aller Einbrecher geben jedoch nach wenigen Minuten auf, wenn sie wirksam am Eindringen gehindert werden. Deshalb setzen wir auch auf mehr Prävention in Form von besser gesicherten Haus- und Wohnungstüren sowie Fenstern.“

Informationen zum KfW-Förderprogramm: Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 50 Euro bis max. 1.500 Euro. Wer zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzt, erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Seit November 2016 können Förderanträge online bei der KfW gestellt werden. Ausführliche Informationen gibt es auf www.kfw.de/zuschussportal oder unter www.kfw.de/einbruchschutz.