Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm: Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Angehörigen leben, bekommen zukünftig mehr Sozialhilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, dass deren Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben wird. Dazu erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), die Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales ist: „Ich begrüße die Entscheidung sehr. Volljährige Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, bekommen nun den vollen Sozialhilferegelsatz und damit künftig 80 Euro mehr pro Monat. Damit wird eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufgehoben, die ich schon immer kritisiert hatte“, so Hiller-Ohm.

Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten. Danach erhalten Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I.

Hiller-Ohm: „Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von derzeit 399 Euro pro Monat. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden und bei ihnen leben, waren von dieser Regelung betroffen. Darum ist es richtig, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode wieder rückgängig machen.“

Der Entscheidung des Bundessozialministeriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus. Seinen Urteilen nach verstößt die bislang erfolgte Kürzung der Sozialhilfe gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.