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Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm: Mehr Zeit für Vermittlung in Arbeit

tbf040608_Hiller-Ohm-0805Hiller-Ohm: Mehr Zeit für Vermittlung in Arbeit –  Mit dem kommenden Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II wird insbesondere weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Vermittlung in Arbeit geschaffen. Das Bundeskabinett hat die Reform heute beschlossen, die nun ins parlamentarische Verfahren kommt. Davon werden auch die Lübecker Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und unsere Jobcenterbeschäftigten profitieren. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), die auch Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales ist:

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass sich die Jobcenterbeschäftigten vor allem mit der Arbeitsvermittlung der Menschen befassen können und nicht mit Verwaltungsprozessen. Deswegen bauen wir mit dem Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II unnötige Bürokratie in den Jobcentern ab. Aufgrund der hohen Zuwanderung bekommt das Gesetz jetzt eine noch größere Bedeutung, da wir auch die Geflüchteten schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollen“, so Hiller-Ohm.

Arbeitslosengeld II wird zukünftig für zwölf statt bisher für sechs Monate bewilligt. Hiller-Ohm: „Das entlastet auch die Jobcenter, denn die Zahl der Prüfvorgänge wird deutlich reduziert.“ Bei Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, darf zukünftig die Jobcenter-Leistung nicht mehr gepfändet werden. „Auch das bedeutet weniger Bürokratie und macht klar – keine Pfändung beim Existenzminimum. Durch eine gesetzliche Grundlage für die Nachbetreuung der Menschen, die nach erfolgreicher Vermittlung wieder einen Job gefunden haben, unterstützen wir die Arbeitgeber und vermeiden erneute Arbeitslosigkeit“, erläutert Hiller-Ohm.

An der Blockade von CDU/CSU ist leider gescheitert, die Sanktionsregelungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher unter 25 Jahren denen für ältere Arbeitsuchende anzupassen. Sie werden damit weiterhin härter sanktioniert, obwohl sich das in der Praxis nicht bewährt hat. Auch die Kürzung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung ist weiter möglich, was wir für falsch halten.

Hiller-Ohm: „Im parlamentarischen Verfahren wollen wir noch erreichen, dass Langzeitarbeitslose über öffentlich geförderte Beschäftigung intensiver unterstützt werden können. Dazu wollen wir den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer auf Bundesebene ermöglichen und Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Geld, das zum Beispiel für das Arbeitslosengeld II oder die Kosten für Unterkunft sowieso ausgegeben wird, soll in einen Lohnkostenzuschuss und damit in Beschäftigung umgewandelt werden können.“