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Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm: Mit Mindestlohn guter Start ins Jahr 2015

tbf040608_Hiller-Ohm-0805Ab dem 1.1.2015 ist Schluss mit Dumpinglöhnen: Rund vier Millionen Menschen bundesweit und in Lübeck bis zu 20.000 Beschäftigte werden vom Mindestlohn profitieren. Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte können sich jetzt schon im Internet und bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums über ihre Rechte und Pflichten informieren. Dazu erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales:„Das neue Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger gemeinsamer Kraftanstrengung mit den Gewerkschaften kommt endlich der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro für rund vier Millionen Beschäftigte in unserem Land. Das ist ein historischer Meilenstein, von dem auch in Lübeck bis zu 20.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren werden. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an! Der Mindestlohn schützt auch die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn. Es gibt keine Branchenausnahmen und natürlich bekommen auch Minijobber den Mindestlohn. Wenige Übergangsregelungen bestehen vor allem für laufende Branchenmindestlohntarifverträge. Aber spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen. Deshalb hat die SPD beim Mindestlohn von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass er nun endlich eingeführt wird.

Klar ist aber auch, dass der Mindestlohn gut kontrolliert werden muss. Deshalb werden beim Zoll über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1.1.2015 aufzeichnen müssen. Denn nur so kann der Mindestlohn auch wirksam kontrolliert werden.

Natürlich tauchen bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, auch Fragen auf. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb unter www.der-mindestlohn-kommt.de eine Informationsseite und eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichten. Außerdem können bei der Hotline ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.“