Hiller-Ohm: Positive 100-Tage-Bilanz: Mindestlohn ist arbeitsmarktpolitischer
Am morgigen Freitag gibt es seit 100 Tagen mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht und mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt schafft. Endlich ist jetzt Schluss mit unfairen Hungerlöhnen. Dieser von der SPD erkämpfte Meilenstein macht sich bereits positiv bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel.
Die von Kritikern immer wieder behauptete negative Wirkung auf die Arbeitskräftenachfrage lässt sich hingegen nicht feststellen. Zudem befürworten den Mindestlohn laut einer Umfrage fast 90 Prozent der Bundesbürger. Zur ersten Mindestlohn-Bilanz erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales: „Der gesetzliche Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund vier Millionen Menschen bundesweit und bis zu 20.000 Beschäftigte in Lübeck endlich einen anständigen Lohn erhalten. Hungerlöhne gehören damit der Vergangenheit an! Das ist gut für unsere Wirtschaft und gut für die Beschäftigten und ein klarer arbeitsmarktpolitischer Fortschritt!“, erläutert Hiller-Ohm.
Der Einzelhandel profitiert bereits durch mehr Nachfrage vom Mindestlohn. Und die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Personen, die wegen Dumpinglöhnen mit Sozialleistungen aufstocken müssen, zurückgehen wird. „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen. Außerdem spart das allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern viel Geld“, so Hiller-Ohm.
Der gesetzliche Mindestlohn hat zudem, anders als von seinen Kritikern befürchtet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet. Im Gegenteil: „Es werden auch weiterhin in vielen Branchen Arbeitskräfte gesucht. So waren im März dieses Jahres im Bezirk der Arbeitsagentur Lübeck weniger Frauen und Männer arbeitslos als im Vormonat und im Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit ist bei uns so niedrig wie zuletzt vor 22 Jahren“, erklärt Hiller-Ohm.
Diese Vorteile sehen auch die Bürgerinnen und Bürger: Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap sind 86 Prozent für den Mindestlohn. Das stärkt auch die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Mindestlohn konsequent umsetzen.
Hiller-Ohm: „Durch die Umfrage wurde aber auch bestätigt, dass manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Daher brauchen wir die im Gesetz vorgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeiten. Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die vielen ehrlichen Betriebe in Lübeck und ganz Deutschland, die den Mindestlohn zahlen. Denn nur durch korrekte Dokumentation und Kontrollen kann Schwarzarbeit und Dumpinglöhnen ein Riegel vorgeschoben werden.“ Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, darunter beispielsweise die Bauwirtschaft, das Gastgewerbe oder die Reinigungswirtschaft, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs – nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten.“
Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich im Internet unter www.der-mindestlohn-gilt.de und bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums unter 030/60280028 von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr über ihre Rechte und Pflichten informieren sowie Verstöße melden.