Hiller-Ohm: trotz irreführender Rentenbescheide – Mütterrente wird ausgezahlt
Vor kurzem hat die Deutsche Rentenversicherung damit begonnen, ihre jährlichen Bescheide zur Rentenanpassung zu verschicken. Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Rentenpaketes beschlossenen Mütterrente kommt es dabei bei vielen Rentnerinnen und Rentnern zu bedauerlichen Irritationen. Dazu erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):
„Zum 1. Juli werden in Deutschland die Renten angehoben. Darin sollte ursprünglich auch die für diesen Zeitpunkt geplante Mütterrente enthalten sein. So steht auch in den Bescheiden zur Rentenanpassung auf der ersten Seite der Betrag für die bisher angerechneten Kindererziehungszeiten:
‚Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich xxx Euro Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.‘
Allerdings ist in dem jeweiligen Betrag die aktuelle Mütterrente noch nicht berücksichtigt. Dazu findet man auch eine kurze Information auf Seite drei in der Begründung für den Bescheid.
Die Mütterrente wird rückwirkend zum 1. Juli 2014 bis voraussichtlich Herbst dieses Jahres von der Rentenversicherung Bund neu berechnet und bis Ende 2014 ausgezahlt. Darüber erhalten alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner in den nächsten Monaten einen gesonderten Bescheid. Dieser Bescheid wird automatisch versendet und muss nicht extra beantragt werden.
Das gilt mit einer Ausnahme: Mütter oder Väter, die bislang noch keine Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder angemeldet haben, müssten die Anmeldung ihrer Kinder nachholen, damit sie in den Genuss der Mütterrente kommen.“