IHK begrüßt Gesetzesvorhaben gegen Abmahnunwesen
Aus Sicht der Wirtschaft ist eine Gesetzesinitiative gegen den Abmahnmissbrauch höchste Zeit. Seit Jahren weist die IHK auf den enormen volkswirtschaftlichen Schaden hin, der durch professionelle Massenabmahnungen vor allem bei Internethändlern verursacht wird. Wurde versehentlich die neue vorgeschriebene Widerrufsbelehrung einen Tag zu spät vom Onlinehändler angepasst oder im Impressum der Vorname nicht ausgeschrieben, hat es die Suchmaschine von spezialisierten Abmahnern sofort auf dem Radar und das Abmahnunwesen beginnt. Würden nun endlich die Abmahnkosten nach oben gedeckelt und das Gericht von den Abmahnern nicht mehr frei wählbar sein, verlören solche zweifelhaften Geschäftsmodelle schnell an Attraktivität. „Diese begrüßenswerten Neuerungen sollten jetzt möglichst schnell auf den Weg gebracht werden“, so Tina Möller, Wettbewerbsreferentin für die IHK Schleswig-Holstein.