IHK informiert: „Gesetzlicher Mindestlohn – Was muss die Wirtschaft beachten?“
Über die Auswirkungen des Mindestlohnes informiert die IHK zu Lübeck ihre Mitgliedsunternehmen am 10. Dezember 2014 in einer Veranstaltung in der Geschäftsstelle in Ahrensburg. Der gesetzliche Mindestlohn ist beschlossene Sache und tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft. Erhebliche Auswirkungen für die Wirtschaft gehen damit einher. Um die wesentlichen Bestimmungen, Folgen und Ausnahmen der gesetzlichen Neuregelung darzulegen, lädt die IHK zu einer Informationsveranstaltung ein am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 16.00 bis ca. 17.30 Uhr, im Hause der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Geschäftsstelle Ahrensburg, Beimoorkamp 6, 22926 Ahrensburg.
Referent der Veranstaltung wird RA Dr. Andreas Walle aus Hamburg sein. Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert aber eine verbindliche Anmeldung bis zum 9. Dezember 2014, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bitte Anmeldung mit Email-Adresse an: IHK zu Lübeck, Standortpolitik, Ramona Stangl, Tel.: 0451 6006188, Email: stangl@ihk-luebeck.de