IHK will Klarheit: Gericht entscheidet Streit um Facebook
Sind Facebook Fanpages datenschutzrechtlich zulässig oder nicht? Diese Frage wird am 9. Oktober 2013 vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt. „Damit löst die IHK Schleswig-Holstein ihr Versprechen ein, sich vor ihre Mitgliedsunternehmen zu stellen und für Rechtssicherheit zu streiten“, erklärt Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein. Vor zwei Jahren hatte Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein die Pistole auf die Brust gesetzt: Unternehmen, die Facebook nutzen, sollten entweder abschalten oder 50.000 Euro Bußgeld zahlen. Bis heute ist die Frage der Zulässigkeit von Fanpages noch nicht gerichtlich geklärt worden.
Um schwere Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, bedarf es nach Auffassung der IHK Schleswig-Holstein der Klärung durch das Verwaltungsgericht. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen in Hamburg oder Niedersachsen hochinteressante Vertriebskanäle wie Facebook für sich nutzen können, schleswig-holsteinische Unternehmen aber von dieser Entwicklung abgeschnitten werden sollen“, erklärt Schween.
Das Urteil wird auch außerhalb der Landesgrenzen mit Spannung erwartet. Die aufgeworfenen Rechtsfragen haben große Bedeutung weit über den Fall „Fanpage“ hinaus. „Wir freuen uns auf das Urteil“, so Schween, „es wird uns mehr Klarheit zu einigen der interessantesten Fragen des Datenschutzes im Internet bringen.“
