IHKs kritisieren Systemwechsel beim Denkmalschutz
„Wir bedauern die Abkehr vom so genannten konstitutiven Denkmalschutz hin zum deklaratorischen Eintragungsverfahren“, so kommentiert der Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein, Marcus Schween, den Gesetzentwurf der Landesregierung. „Die IHKs im Lande befürchten, dass die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen beeinträchtigt.“ Aus Sicht der Wirtschaft bestehe kein Grund, von dem bisher funktionierenden Verfahren abzuweichen. Der Verweis auf andere Bundesländer sei da wenig hilfreich. „Der touristische Wert von Schlössern und Herrenhäusern, ist uns ohne Frage bekannt und wird auch nicht in Frage gestellt“, so Schween. Besonders problematisch werde es beispielsweise, wenn aufgrund von Denkmalschutzauflagen das produzierende Gewerbe betroffen ist, etwa bei Um- und Erweiterungsbauten.