Integrationsgesetz verwirklicht das Prinzip des Förderns und Forderns
Integrationsgesetz verwirklicht das Prinzip des Förderns und Forderns – „Der Entwurf des Integrationsgesetzes ist ein weiterer Baustein für eine bessere Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge. Gerade die mit Bundesmitteln finanzierten zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten sind besonders auch für Frauen ein erster Anker in den Arbeitsmarkt.
Die Betreuung von Kindern darf dabei kein Hinderungsgrund für Integration sein. Auch hier gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr“, erklärt Katja Rathje-Hoffmann, MdL, Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Schleswig-Holstein, anlässlich der Beratungen zum Entwurf eines Integrationsgesetzes in Meseberg.
Weibliche Flüchtlinge haben sehr häufig keine formale Berufsqualifikation. Auch wenn ihre Arbeitsmarktintegration besondere Anstrengungen erfordert, ist es umso wichtiger, jetzt die richtigen Weichen zu stellen, um ihre mitgebrachten Fähigkeiten und Kompetenzen festzustellen und auszubauen. Ihre Teilhabechancen an Arbeitsmarktprogrammen und am Arbeitsmarkt müssen weiter erhöht werden.
Untersuchungen des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschungen belegen, dass die niedrige Arbeitsmarktbeteiligung von muslimischen Frauen nahezu vollständig auf schlechte Sprachkenntnisse, fehlende interethnische soziale Kontakte sowie traditionelle Geschlechterrollenverständnisse zurückzuführen sind.
Katja Rathje-Hoffmann: „An diesem Punkt setzen wir an. Deutsche Sprachkenntnisse sind die Grundlage für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben. Wir wollen Frauen stark machen. Wenn ihre Integration gelingt, gelingt auch die der gesamten Familie. Deshalb müssen wir ihre Integration gleichberechtigt fördern und Integrationsbereitschaft einfordern.“