01.12.2021 | 09:27 Uhr | Hans-Christian Dirscherl> Am 1.12.2021 tritt die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Das gilt jetzt für Internet, Telefonie, Neu- und Altverträgen, Anbieterwechsel, beim Anspruch auf schnelles Internet etc.
Mit Stichtag 1. Dezember 2021 räumt die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verbrauchern mehr Rechte ein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fasst die wesentlichen Änderungen zusammen. Lesen Sie bei PCWelt weiter….