Jetzt hat sich’s ausGEZahlt – Einzelhandel im Norden macht mobil gegen Rundfunkgebührenreform
Unter dem Motto „Jetzt hat sich’s ausGEZahlt“ macht der Einzelhandel im Norden mobil gegen den sprunghaften Anstieg der Rundfunkgebühren, der ab 1. Januar 2013 anders als bei Privathaushalten im Handel deutlich zu Buche schlägt. Der Protest richtet sich gegen die Umstellung von dem bisherigen geräteabhängigen Rundfunkbeitrag der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) auf eine Gebühr, bei der die Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Firmen-KFZ die Höhe der fälligen Rundfunkgebühr bestimmt. Dies führt zu immensen Mehrkosten von zum Teil weit über 100 Prozent, die weder den Konsumgewohnheiten von Funk und Fernsehen im Handel noch dem Anspruch an die Gebührengerechtigkeit Rechnung tragen. Mit der Online-Plattform www.gebuehrenwucher.de prangert der Handel die Folgen der Gebührenreform an. Die Verantwortung für die Schieflage bei der Gebührenpflicht trägt die Politik, die trotz wiederholter Mahnungen des Handels die drastische Unausgewogenheit in dem von den Ländern beschlossenen Rundfunkgebührenmodell nicht aufgehoben hat. Der Einzelhandelsverband Nord (EHV Nord) gehört zu den Mitinitiatoren einer breiten Protestbewegung innerhalb der Einzelhandelslandschaft im gesamten Bundesgebiet. Parallel zur Kampagne prüft der Handelsverband Deutschland (HDE) verfassungsrechtliche Schritte gegen das neue Rundfunkgebührenmodell.
Dazu Dierk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer des EHV Nord: „Die durchschnittliche Belastung je Einzelhandelsunternehmen wird bei vielen Betrieben um das Zwei- bis Dreifache steigen.“ Das drastische Ausmaß der Gebührenerhöhung zeigt sich beispielsweise bei einer großen Drogeriehandelskette: Das Unternehmen soll ab dem Jahr 2013 nach dem neuen Rundfunk-Gebührenmodell 464 Prozent mehr GEZ-Gebühren zahlen.
Die eklatanten Steigerungen entstehen durch ungerechte Berechnungsgrundlagen in der GEZ-Novelle. So wird die Höhe des Beitrages zum einen an der Zahl der Mitarbeiter bemessen. Das Problem: Die Zählung erfolgt nach einem starren Schema pro Kopf. So zahlt der Inhaber eines Betriebes mit 5 in Teilzeit und 4 in Vollzeit angestellten Mitarbeitern, wenn er ausschließlich PCs und keine Radio- oder Fernsehgeräte nutzt, künftig dreimal so viel wie bisher. „Eine Teilzeitkraft, die 20 Stunden in der Woche arbeitet, wird genauso gezählt wie eine Vollzeitkraft. Ganz davon abgesehen, dass der PC ein Arbeits- und kein Unterhaltungsmedium ist“, so Böckenholt. Damit aber noch nicht genug: Des Weiteren müssen Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Filialen zusätzlich in die Taschen greifen: Jede Betriebsstätte wird einzeln zur Kasse gebeten. Böckenholt: „Damit wird der Einzelhandel auf Grund seiner mitarbeiterintensiven und filialisierten Struktur über jedes vernünftige Maß hinaus zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen.“
Die Einzelhandelsverbände haben unter der Federführung des HDE bereits frühzeitig eine ausgewogenere Lösung gefordert. Die grundsätzliche Diskriminierung der durch filialisierte Unternehmen und hohe Teilzeitquoten gekennzeichneten Branche blieb jedoch bestehen. Auf der Plattform www.gebuehrenwucher.de können die Unternehmen mittels eines Tarifrechners ihre Beiträge ab 2013 berechnen und die teils explodierenden Mehrkosten anonymisiert an die Einzelhandelsorganisation melden. Böckenholt: „Der Einzelhandel im Norden ist massiv von den Auswirkungen der Gebührenreform betroffen. Mit der Unterstützung der bundesweiten Kampagne wollen wir auf die Benachteiligung des Handels aufmerksam machen und für die Branche unbedingt notwendige Nachbesserungen erreichen.“