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Politik & Wirtschaft

Jörg Meuthen / Alexander Wolf zum EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Der Hammer hängt in Berlin und Karlsruhe, nicht in Brüssel oder Luxemburg!“

Berlin (ots) – Das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung des Euro ist zum Teil nicht verfassungskonform, gab heute das Bundesverfassungsgericht bekannt. Dazu erklären Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD, und Dr. Alexander Wolf, Bundesvorstandsmitglied der AfD: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet Sprengstoff. Das Verfassungsgericht zeigt auf, wer am Ende entscheidet – das deutsche Gericht und der deutsche Gesetzgeber, nicht der Europäische Gerichtshof! Zwar sei das Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) keine monetäre Staatsfinanzierung, so das Bundesverfassungsgericht, aber die EZB überschreite nach Ansicht der Richter gleichwohl ihre Kompetenzen und handle rechtswidrig. Damit stellen sich die Verfassungsrichter klar gegen den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht zeigt deutlich, wo ‚der Hammer hängt‘ – und der Hammer hängt nach wie vor nicht in Brüssel oder Luxemburg, sondern in Berlin und Karlsruhe! Die AfD fordert ein Ende der undemokratischen und rechtswidrigen Anleihekäufe durch die EZB!“ Pressekontakt: Alternative für Deutschland Bundesgeschäftsstelle Schillstraße 9 / 10785 Berlin Telefon: 030 220 5696 50 E-Mail: presse@afd.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/110332/4588995 OTS: AfD – Alternative für Deutschland Original-Content von: AfD – Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de