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Politik & Wirtschaft

Johannes Callsen: Fünf norddeutsche CDU- Fraktionschefs fordern Allianz der norddeutschen Bundesländer für A20-Weiterbau

In einer gemeinsamen „Schweriner Erklärung“ forderten die CDU-Landtagsfraktionschefs aus Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein nach ihrem  Treffen am 25. November 2013 in der Hauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und ÖPP-Modelle.

Gleichzeitig sprachen sie sich für eine Föderalismuskommission III, eine Lockerung des Kooperationsverbotes und eine Förderung der Offshore-Windenergie aus.

„Nur wenn der Norden mit einer starken Stimme gemeinsam seine Interessen vertritt, wird er diese durchsetzen können. Die SPD-Regierungschefs versagen da völlig. Das gilt auch und gerade beim A20-Ausbau. Das war heute ein gelungener Auftakt, um die Interessen unserer norddeutschen Länder künftig noch besser gemeinsam zu vertreten“, sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, am Rande des Treffens.

Die nächste Konferenz der fünf norddeutschen Fraktionschefs wird im kommenden Frühjahr in Kiel stattfinden.
Die Schweriner Erklärung im Wortlaut

Anlässlich ihres turnusmäßigen Treffens erklären die Vorsitzenden der CDU-Fraktionen aus Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 25. November 2013 in Schwerin:

Mehr Investitionen in Deutschlands Verkehrsinfrastruktur

Deutschlands Verkehrsinfrastruktur auf Straße, Schiene und Wasserwegen weist erhebliche Instandsetzungs- und Ausbaubedarfe auf. Die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur wird immer mehr zum entscheidenden Faktor für Deutschland als wirtschaftsstärkste Exportnation mit seiner zentralen Lage in Europa.

Gerade der Norden Deutschlands ist auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, insbesondere bei den Hafenhinterlandanbindungen, angewiesen. Deshalb erwarten wir von der Großen Koalition eine Verständigung auf eine deutlich beschleunigte Instandsetzung der bestehenden Infrastruktur und den Abbau von Engpässen. Dazu muss Deutschland mehr Investitionsmittel für die Verkehrsinfrastruktur bereitstellen und mehr ÖPP-Modelle zur langfristigen Refinanzierung ermöglichen.

Die fünf norddeutschen Fraktionsvorsitzenden sprechen sich für eine gemeinsame Verkehrswegeplanung im Norden aus. Der durchgängige Ausbau der Küstenautobahn mit fester Elbquerung bei Glückstadt ist das wichtigste überregionale Infrastrukturprojekt Norddeutschlands. Es stärkt die Bedeutung des Nordens als Logistikstandort und verbessert die Anbindung der Häfen an Nord- und Ostsee.

Mit der Fertigstellung weiterer Teilabschnitte auf schleswig-holsteinischem und niedersächsischem Gebiet könnte die bisher herrschende räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen endlich überwunden werden.

Der kürzlich erzwungene Planungsstopp für den Teilabschnitt Weede-Wittenborn trifft nicht nur Schleswig-Holstein, sondern den gesamten Norden.
Vor diesem Hintergrund müssen die Planungen und der Bau anderer Teilabschnitte, auch westlich der A7, vorangetrieben und vorgezogen werden.

Bereits vor der Urteilsverkündung durch das Bundesverwaltungsgericht haben die Landesregierungen die weiteren Planungen zum Weiterbau verzögert, indem finanzielle Mittel gekürzt und planerische Festlegungen immer wieder in Zweifel gezogen werden. Es fehlt erkennbar der politische Wille zur Umsetzung. Die A20 darf nicht an der A7 enden, sondern muss mit der westlichen Elbquerung nach Niedersachsen führen.

Wir akzeptieren es nicht, dass die
Landesregierungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen fahrlässig die wirtschaftliche Zukunft Norddeutschlands aufs Spiel setzen.

Föderalismuskommission III

Aus unserer Sicht ist das zentrale politische Projekt der 18. Legislaturperiode die Einberufung einer Föderalismuskommission III. Das Ziel dieser Föderalismuskommission muss eine auskömmliche, dauerhafte und verlässliche Finanzausstattung der Länder und der Kommunen sein. Neben der Neuordnung der horizontalen und vertikalen Finanzbeziehungen sollte die Föderalismuskommission III daher auch die Fragen einer Gemeindefinanzreform aufgreifen.

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wollen zu Recht gestalten und nicht nur den Mangel verwalten. Die vielerorts geringe Bereitschaft, sich kommunalpolitisch zu engagieren, ist auch darauf zurückzuführen, dass die Gestaltungsspielräume an der kommunalen Basis immer kleiner werden.

Wir mahnen daher unter anderem an, die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz zu Beginn der Legislaturperiode aufzunehmen und zügig zum Erfolg zu führen. Wir sind der Auffassung, dass die Anforderungen, die eine Gesellschaft im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen sind. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe übernimmt, so wie er es mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter bereits getan hat.

Wir erwarten im Ergebnis, dass sichergestellt wird, dass die Mittel 1:1 zu den Kommunen durchgeleitet werden.

Kooperationsverbot lockern

Entsprechend der derzeitigen föderalen Ordnung Deutschlands können Bund und Länder gemeinsam nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dauerhaft institutionell fördern. Hochschulen erhalten bislang nur für thematisch und zeitlich begrenzte Projekte Fördermittel vom Bund. Wir sind der Ansicht, dass es künftig keine Rolle mehr spielen darf, ob eine Einrichtung vollständig oder nur teilweise zu einer Hochschule gehört oder ob sie mit einer Hochschule kooperiert.

Die drei großen Initiativen „Hochschulpakt 2020“, „Exzellenzinitiative“ und „Pakt für Forschung und Innovation“ haben aus unserer Sicht wesentlich zur Weiterentwicklung der Wissenschaftslandschaft beigetragen. Durch eine Lockerung des Kooperationsverbotes könnte diese Erfolgsgeschichte fortgeschrieben werden. Eine entsprechende Initiative der Bundesregierung war im Frühjahr am Widerstand der SPD gescheitert, wir fordern, dass die künftige Bundesregierung in diesem Bereich einen neuen Anlauf nimmt.

Offshore-Windenergie

Der Ausbau der Offshore-Windkraftindustrie wird die künftige wirtschaftliche Entwicklung in den norddeutschen Küstenländern maßgeblich beeinflussen. In Norddeutschland sind tausende Arbeitsplätze im Offshore-Bereich entstanden. Erhebliche private und öffentliche Investitionen wurden getätigt. Zum Auf- und Ausbau der Offshore-Windenergie haben wir im ganzen Norden moderne Hafeninfrastrukturen geschaffen und weitere vorbereitet. Schwankende Auftragslagen führen jedoch noch immer zu einer starken Krisenanfälligkeit der Offshore-Unternehmen. Die Bundes- und Landespolitik ist daher aufgefordert, für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit zu sorgen. Die Offshore-Industrie kann zum Wachstumsbringer für Deutschland werden. Die Wertschöpfung der Offshore-Windindustrie verteilt sich auf Zuliefererbetriebe in der gesamten Bundesrepublik.

Es ist erklärtes Ziel der norddeutschen
CDU-Fraktionsvorsitzenden, die Offshore-Windenergie zu fördern, denn nur mit der Erzeugung von Strom auf hoher See wird die Energiewende gelingen und eine verlässliche Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien gesichert. Dazu ist aus unserer Sicht eine Novellierung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes
(EEG) dringend erforderlich. Bei einem Investitionsvolumen von ca. 1,5 Mrd. Euro pro Windpark und Planungszeiträumen von 4-5 Jahren (von der Planung bis zur Inbetriebnahme) muss die Planungssicherheit oberste Priorität haben, damit Investoren in eine auf die Energiewende ausgerichtete Politik langfristig vertrauen können. Die Weiterentwicklung des EEG muss daher so gestaltet sein, dass sich Offshore-Windparks wirtschaftlich rechnen und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen garantiert sind.

Wir begrüßen die Ankündigung der künftigen Koalitionspartner auf Bundesebene, das „Stauchungsmodell“ bei den Vergütungssätzen auch über das Jahr 2017 hinaus um weitere zwei Jahre zu verlängern. Dieses Modell bietet den Betreibern von Offshore-Windparks für die ersten acht Jahre eine Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde. Danach fällt die Vergütung auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Förderungsrahmen macht es den Betreibern bei ansonsten gleichbleibender Gesamtvergütung möglich, die sehr hohen Kosten und Abschreibungen in den ersten Betriebsjahren zu kompensieren. Andernfalls wird es die Deutsche Offshore-Branche schwer haben, im internationalen Wettbewerb mit Großbritannien, Belgien, den Niederlanden und Dänemark zu bestehen. Daher ist die gefundene Einigung der richtige Weg um die Wettbewerbsfähigkeit der Offshore-Industrie zu erhalten. Der Betrieb von Offshore-Windparks muss sich lohnen, um ihrer Aufgabe der zuverlässigen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nachkommen zu können und damit langfristig Kernkraftwerke und fossile Kraftwerke zu ersetzen. Insofern begrüßen wir es , dass sich die Verhandlungsführer insbesondere gegen die Positionen aus Ländern mit einem höheren Anteil fossiler Kraftwerke durchsetzen konnten.
Die für die kommende Novelle des EEG die angekündigte Reduzierung der Offshore-Ausbaupläne auf 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 ist eine Anpassung an die realistischen Gegebenheiten. Wir fordern jedoch, dass dieses Ausbauziel unbedingt eingehalten werden muss.