Die Einhaltung des Jugendschutzes in Deutschlands Gaststätten wird zunehmend überprüft: Allein die Berliner Bezirke kontrollierten im vergangenen Jahr 2.760 mal Bars und Clubs, wie die Kleine Anfrage eines Berliner Abgeordneten ergab. In 56 Fällen gab es Grund zur Beanstandung, weil die Beamten Minderjährige zu Zeiten antrafen, in denen sie sich nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr in Diskotheken oder Gaststätten aufhalten dürfen. Diese Zahl verringerte sich damit gegenüber dem Vorjahr um rund ein Viertel – eine erfreuliche Entwicklung, die zeigt, dass Gastronomen sich ganz überwiegend ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes bewusst sind. Auch die Informationskampagnen des DEHOGA zeigen hier Wirkung. Jedes schwarze Schaf allerdings schadet dem Image der Branche. Jedem muss klar sein: Wer gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, muss mit Bußgeldern und im Wiederholungsfall mit dem Konzessionsentzug rechnen. Die allermeisten Gastronomen wissen aber ohnehin um ihre besondere Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bekämpfen – das belegen auch die Zahlen.
Der DEHOGA Bundesverband unterstützt seit vielen Jahren aktiv die Informationskampagne „Jugendschutz – Wir halten uns daran“ des Bundesfamilienministeriums. Zudem ist er seit Beginn der Schulungsinitiative Jugendschutz (SchuJu) im Oktober 2007 Kooperationspartner dieser Kampagne des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI). Unter www.schu-ju.de können Sie sich über rechtliche Vorgaben informieren und finden Tipps zur praktischen Umsetzung. Motivieren Sie auch Ihre Mitarbeiter, dort das kostenfreie Web-Based Training zu absolvieren und sich ihr persönliches Zertifikat auszudrucken.
Der Verpflichtung zum Aushang des Jugendschutzgesetzes können Sie mit Hilfe der INTERHOGA, des Fachverlags für Hotellerie und Gastronomie, dauerhaft und kostengünstig nachkommen. Im DEHOGA-Shop können Sie den Gesetzestext als kartonierte, abwaschbare und geöste Variante bestellen.
Das Jugendschutzgesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums…
Die Unterlagen der Schulungsinitiative Jugendschutz finden Sie hier…
Einen laminierten Aushang mit der Übersicht der wichtigsten Bestimmungen zum Jugendschutz in der Gastronomie im Format DIN A4 können Sie im DEHOGA Shop bestellen…
Den Flyer und das Plakat zur Kampagne „Jugendschutz – Wir halten uns daran“ können Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums herunterladen…