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Politik & Wirtschaft

Junge Union fordert Rücktritt von Innenminister Studt

Junge Union fordert Rücktritt von Innenminister Studt – Wie Donnerstag den 28.01.2016 bekannt wurde, haben sich die Kieler Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits im Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge bei Ladendiebstählen oder Sachbeschädigungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das Innenministerium war über diese Vorgänge informiert und eingebunden.

Tobias Loose Landesvorsitzender der Jungen Union Schleswig-Holstein und stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein erklärt hierzu: „Wir fordern den Innenminister auf, aus der Situation die richtigen Konsequenzen zu ziehen und zurückzutreten! Ein überforderter Innenminister, der sich nicht für die Sicherheit der Bürger einsetzt und Vorgänge aktiv vertuscht, ist nicht mehr tragbar. Ministerpräsident Albig muss die Sicherheit des Landes jetzt endlich zur Chefsache machen!

Zunächst wurde die steigende Kriminalität durch Flüchtlinge vor der Bevölkerung bewusst vertuscht. Jetzt wird bekannt, dass bestimmte Straftaten nicht einmal mehr verfolgt werden. Besonders seit der Silvesternacht ist das Vertrauen der Bürger in die Polizei und den Rechtsstaat durch mangelhaftes Eingreifen und ungenügende Transparenz erschüttert. Wenn nun aber konkrete Absprachen getroffen werden, Straftaten zu ignorieren, ist das eine Kapitulation des Rechtstaates und ein Eingeständnis der Überforderung des Innenministeriums.

Die Informationspolitik des Innenministers hat die Situation in den letzten Wochen weiter angeheizt. Bürger fühlen sich verunsichert. In Flensburg gründete sich mittlerweile eine Bürgerwehr, weil man der Polizei nicht vertraut, die Lage im Griff zu haben. Ganze Straßenzüge werden von Einbrecherbanden heimgesucht. Jetzt sind es kleine Diebstähle, die nicht mehr verfolgt werden. In ein paar Wochen, wenn der Flüchtlingsdruck zunimmt, sind es vielleicht Sexualstraftaten oder Körperverletzungen, die nicht mehr verfolgt werden können. Bisher wurden Diebstähle und Sachbeschädigungen, von Polizei und Staatsanwaltschaft immer strafrechtlich verfolgt. Bei Flüchtlingen soll dieser Grundsatz dagegen nicht mehr gelten? Hier gilt unter den Augen des Ministers zweierlei Recht!“