Justizministerin Spoorendonk zur Debatte um Sterbebegleitung
Der Bundestag hat am 13. November 2mit einer Grundsatzdebatte seine Beratungen über eine Neuregelung der Sterbehilfe/Sterbebegleitung begonnen. Dazu erklärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Ich bin der Meinung, dass der rechtliche Rahmen der Sterbebegleitung präziser als bisher gefasst werden muss, etwa mit Blick auf die Rechtssicherheit für Ärzte. Wie genau dieser Rahmen gestaltet werden soll, ist noch offen. Hierbei spielen zum Beispiel ethisch-moralische oder religiöse Vorstellungen, aber auch persönliche Erfahrungen mit dem Tod nahestehender Menschen eine große Rolle in der aktuellen Debatte. Ich teile nachdrücklich die Ansicht, dass wir mehr Hospize benötigen und die Palliativmedizin deutlich ausgebaut werden muss. Ebenso entschieden lehne ich eine kommerzielle Sterbehilfe ab. Für die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens gibt es verschiedene Positionen und zahlreiche Argumente. Ich möchte mich an dieser Debatte intensiv beteiligen. Mein Ministerium plant deshalb, voraussichtlich im Marz 2015 eine Veranstaltung zum Thema Sterbebegleitung unter anderem mit Vertretern aus Justiz, Ärzteschaft und Hospizwesen durchzuführen. Ich möchte einen offenen Diskurs zu allen Belangen dieser so wichtigen Frage.“
Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister hat sich in der vergangenen Woche bereits mit dem Thema beschäftigt und wird beim nächsten Treffen im Frühjahr 2015 die laufende Debatte aufgreifen und die inhaltlichen Beratungen intensivieren.