Justizministerin Spoorendonk zur Speicherung von Telekommunikationsdaten
Zum heute am 27. Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Speicherung von Telekommunikationsdaten erklärt Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk: „Es bleibt bei unserer Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung.
Dies haben wir im Koalitionsvertrag so vereinbart und zwar aus guten Gründen. Wir halten die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für einen hochproblematischen Eingriff in die Grundrechte. Und sehen uns darin durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.“