Justizministerin von der Decken: „Wir werden Gerichtsstrukturen reformieren und die Justiz zukunftsfähig aufstellen.“
KIEL. Das Justizministerium wird im Zuge der Haushaltskonsolidierung in den kommenden Jahren im Auftrag der Landesregierung Gerichtsstrukturen in Schleswig-Holstein reformieren. Zugleich werden auf dem Pfad zur Erreichung einer Personalbedarfsdeckung von 100% bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften 25 neue Planstellen bereitgestellt. Sie kommen der Staatsanwaltschaft zu Gute, die innerhalb der Justiz derzeit am stärksten belastet ist. „Ich bin sehr glücklich, dass wir den Weg zu „Pebb§y 100“ weitergehen können. Das setzt angesichts der Haushaltslage aber voraus, dass wir an anderer Stelle die Strukturen unserer Gerichtslandschaft verschlanken und sie für die Zukunft effizienter aufstellen. Es besteht bei den Gerichtsgebäuden ein erheblicher Sanierungsstau, während es gleichzeitig immer schwieriger wird, die teilweise sehr kleinen Organisationseinheiten personell aufrechtzuerhalten. Dieser Aufgabe stellen wir uns. Dabei werden wir die Belange der Justizbeschäftigen und auch der rechtssuchenden Bevölkerung bestmöglich wahren.“
Konkret ist geplant, die Fachgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein örtlich weiter zu konzentrieren. Das Modell der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ein Gericht erster Instanz und ein Gericht zweiter Instanz mit einer gemeinsamen Verwaltung an einem Standort) soll auf die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit übertragen werden. Alle Gerichte der beiden Gerichtsbarkeiten in erster und zweiter Instanz sollen in einem „zweiten Fachgerichtszentrum“ zusammengefasst werden. In das „zweite Fachgerichtszentrum“ soll darüber hin-aus das sog. „Justizzentrum“, das heißt mindestens ein Verhandlungssaal, insbesondere für große Strafverfahren, integriert werden. Kriterien für die Standortwahl für dieses zweite Fachgerichtszentrum sind eine möglichst zentrale Lage in Schleswig-Holstein, verkehrstechnisch gute Erreichbarkeit, die erforderliche Größe sowie eine möglichst zeitnahe Nutzungsmöglichkeit. Das „erste Fachgerichtszentrum“ soll am Standort der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig entstehen, in dem das Finanzgericht die freiwerdenden Räumlichkeiten des derzeit im selben Gebäude befindlichen Sozialgerichts Schleswig bezieht. Das Justizministerium wird vor dem Gesetzgebungsverfahren einen Anhörungsprozess durchführen.
Die Landesregierung hat die Justizministerin darüber hinaus gebeten, in den nächsten Jahren die Struktur der Amtsgerichte in den Blick nehmen. Dabei gilt der Grundgedanke eines Amtsgerichts pro Kreis. Im Hinblick darauf sollen die derzeitigen Strukturen dahin-gehend überprüft werden, ob und in welchem Umfang durch die Zusammenlegung von Amtsgerichten Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erzielt werden können. Dies er-folgt insbesondere vor dem Hintergrund erheblicher und derzeit nicht finanzierbarer Sanierungsbedarfe sowie auslaufender Mietverträge an einzelnen Standorten. Die an-schließende Umsetzung wird sich über einen mehrjährigen Zeitraum erstrecken, wobei in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auch kurzfristigere Entscheidungen in Einzelfällen notwendig sein können. Das Justizministerium wird einen entsprechenden Prozess gemeinsam mit der Justiz auf den Weg bringen.