Justizministerkonferenz unterstützt schleswig-holsteinische Forderung nach gesetzlicher Festschreibung der gerichtlichen Mediation
BERLIN/KIEL. Auf der heutigen (9. November) Justizministerkonferenz in Berlin ist auf Vorschlag Schleswig-Holsteins, Niedersachsens, Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden, dass durch das kommende „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außer-gerichtlichen Konfliktbeilegung“, die außergerichtliche Konfliktbeilegung gefördert und bei Erhalt der Methodenvielfalt die richterliche Mediation gesetzlich verankert werden sollen. Dazu erklärte Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß: „Ich bin sehr froh, dass unser Antrag eine so deutliche Mehrheit gefunden hat. Aus den Beratungen im Rechtsausschuss des Bundestages war bekannt geworden, dass die in Schleswig-Holstein und vielen anderen Bundesländern äußerst erfolgreiche gerichtsinterne Mediation, anders als noch in dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und auch in dem Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, nunmehr ungeregelt bleiben soll. Lediglich das bayerische und thüringische Güterichtermodell sollen unmittelbar im Gesetz verbleiben. Den Ländern muss jedoch die Möglichkeit erhalten bleiben, ihre erfolgreichen Angebote im Bereich der alternativen Konfliktlösungsverfahren in bewährter Form fortzuführen“, forderte Schmalfuß.
Der Minister weiter: „Die Gerichtsmediation ist in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil einer modernen und bürgernahen Justiz geworden, die vor allem auch von den mediationsbegleitenden Rechtsanwälten sehr geschätzt wird. Sie führt in umfangreichen und komplizierten Verfahren zu raschen und nachhaltigen Lösungen. Gleichzeitig kann sie den Parteien erhebliche Kosten für Zeugen und Sachverständigengutachten oder für den Gang durch die Instanzen ersparen. Wir haben die gerichtliche Mediation mit hohem persönlichen Engagement und erheblichem finanziellen Aufwand über lange Jahre aufgebaut. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber aufgrund unseres deutlichen Beschlusses zu den ursprünglichen Überlegungen zurückkehrt und die gerichtliche Mediation in dem Mediationsgesetz festschreiben wird.“