Kabinett beschließt organisatorischen Rahmen für die Abwicklung der EU-Finanzhilfen für Gemüsebauern in Folge der EHEC-Krise
KIEL. Das Kabinett hat heute (28. Juni) die Landesverordnung über die zuständige Landesstelle nach der Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse beschlossen. Auf Vorschlag von Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf erhält das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Zuständigkeit für die Abwicklung der Finanzhilfen, welche die EU-Kommission für die Produzenten bestimmter Gemüsearten in Aussicht gestellt hat. Mit dieser finanziellen Unterstützung sollen Betriebe entschädigt werden, die in Folge der EHEC-Krise ihre Gemüseprodukte unverschuldet nicht vermarkten konnten und denen dadurch erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.