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Kabinett stimmt Anpassungen des Maßregelvollzugsgesetzes zu

Gemini KI generiert_(c) TBF ·  Möglichkeit für rasche medizinische Hilfe bei vorläufig Untergebrachten soll verbessert werden.

KIEL. Das Kabinett hat heute (18. August) in zweiter Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Ände­rung des Maßregelvollzugsgesetzes zugestimmt. In der Verbändeanhörung der Landesregierung wurden die maßgeblichen Anpassungen begrüßt. Der Entwurf wird nun dem Landtag zur Befassung und Entscheidung überstellt.

Bereits zur ersten Kabinettsbefassung am 5.5. hatte das Ministerium zu den Inhalten wie folgt informiert:

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Mit den Anpassungen wollen wir Ärztinnen und Ärzten im Maßregelvollzug ermöglichen, auch vorläufig untergebrachten Patientinnen und Pa­tienten rasch die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen. Dies soll auch möglich werden, wenn Patientinnen und Patienten aufgrund einer psychischen Ausnahmesi­tuation selbst nicht in der Lage sind, in dem Moment ihr Einverständnis zu erklären. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvollere Hilfe zu erwei­tern.“

Bisher ist eine Behandlung ohne Einverständnis der Patientinnen und Patienten, die aufgrund ei­ner psychischen Erkrankung die Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme nicht erkennen, nur bei einer rechtskräftig untergebrachten Person möglich. Zukünftig soll dies auch bei vorläufig Unterge­brachten ermöglicht werden.

Wichtig: Es gelten grundsätzlich sehr strenge Voraussetzungen für die Einleitung einer solchen Behandlung: Dazu gehört die Entscheidung eines unabhängigen Ge­richts, das sich auf ein Sachverständigen-Gutachten bezieht. Mit der Anpassung des Gesetzes sol­len die dafür erforderlichen Anträge bei Gericht auch für vorläufig untergebrachte Personen gestellt werden können.

Dr. med. Christine Heisterkamp, unabhängige Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, die im Rahmen eines Fachgremiums das vom Ministerium und Ärztekammer initiierte Kompetenzzen­trum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten berät, erläutert, warum eine Erweiterung der Behandlungsmöglichkeit sinnvoll ist: „Die bisherige Regelung führt dazu, dass notwendige Be­handlungen leider nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können.

Dadurch erhöht sich das Risiko einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einer Chronifizierung deut­lich. Manchmal könnte durch rechtzeiti­ge Einleitung einer Behandlung sogar eine dauerhafte Un­terbringung des Patienten verhindert werden. Um erfolgreich und rechtzeitig behandeln zu können, sind daher erweiterte ärztliche Befugnisse unter den strengen bewährten Voraus­setzungen ein wichtiger Schritt, der im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt“.

Neben den erweiterten Behandlungsmöglichkeiten bei vorläufig Untergebrachten soll eine erwei­terte Wiederaufnahmemöglichkeit für ehemalige Patientinnen und Patienten eingeführt werden. „Bei einer drohenden Krise oder Rückfallgefahr wollen wir unbürokratisch eine freiwillige temporäre Wiederaufnahme ermöglichen, um die Patientinnen und Patienten stabilisieren zu können. Das kann auch dazu beitragen, das Risiko erneuter Straftaten zu senken“, so Ministerin von der De­cken. Außerdem sollen im Rahmen der Novelle Sicherheitsaspekte für Einrichtungen und Personal ver­bessert sowie Bürokratie abgebaut werden

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