Kampagnenbündnis fordert: Keine Übermittlungspflicht bei Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen
München (ots) – Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, die Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrantinnenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke – fordert mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung. Die Coronapandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Recht auf Gesundheitsversorgung ist, sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für die gesamte Gesellschaft. Dieses Recht wird jedoch Hunderttausenden in Deutschland verwehrt. Denn der Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus der begründeten Angst vor Abschiebung heraus vermeiden es daher Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung. „Ärzte der Welt versorgt in seinen Inlandsprojekten seit 15 Jahren auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Es ist ein Skandal, dass ehrenamtlich tätige Ärzte und Ärztinnen den Menschen zu ihrem Recht auf medizinische Behandlung verhelfen müssen. Die Gesundheitsversorgung muss von der Innen- und Migrationspolitik getrennt sein!“ betont Prof. Dr. Heinz-Jochen Zenker, Vorstandsvorsitzender von Ärzte der Welt. Die Übermittlungspflicht steht bereits seit vielen Jahren in der Kritik. 2009 wurden Bildungseinrichtungen von der Pflicht, Personen ohne Aufenthaltstitel zu melden ausgenommen, damit Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus ohne Angst zur Schule gehen können. Nun gilt es, den bestehenden Missstand auch für das Gesundheitswesen zu beseitigen. Das Kampagnenbündnis ist überzeugt: Menschen aus migrationspolitischen Gründen von notwendigen Arztbesuchen abzuhalten, ist inakzeptabel! Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Die Bundesregierung hat sich in verbindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, allen Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die deutsche Politik aufgefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, damit auch Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können. Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, den Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes schnellstmöglich zu ändern und ruft alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen. Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.gleichbehandeln.de. Hier (https://gleichbehandeln.de/wp-content/uploads/2021/05/210504_RZ_GFF_Studie_Recht-auf-Gesundheit_screen_DS.pdf) finden Sie die Publikation „Ohne Angst zum Arzt – Das Recht auf Gesundheit von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Eine grund- und menschenrechtliche Bewertung der Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz.“ (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ärzte der Welt) Pressekontakt: Ute Zurmühl Leiterin Medien und Kommunikation Ärzte der Welt e.V. m. +49 (0) 159 0406 2104 @ ute.zurmuehl@aerztederwelt.org Original-Content von: Ärzte der Welt e.V., übermittelt durch news aktuell
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