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Politik & Wirtschaft

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken / Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

Lahr (ots) – Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt. Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie? Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0 Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten. Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“ Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“ Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein. Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten. Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat. Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt. Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0 Fax: 07821 / 92 37 68 – 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de