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Politik & Wirtschaft

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 20 und 21: Die intensive Diskussion über die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ist wichtig

Wir kennen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Gleichstellung eingetragener homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Nach und nach nähern sich beide Formen des Zusammenlebens an – und das ist aus meiner Sicht auch gut so! Im Juni 2013 gab es ein weiteres Urteil zur steuerlichen Gleichstellung und danach ein Urteil zur Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist jetzt Realität – genauso wie die Sukzessivadoption.

Wir wissen aber auch, dass zwischen der Union und den Sozialdemokraten auf Bundesebene im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, in dieser Legislaturperiode keine gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die eine völlige Gleichstellung der Lebensformen vorsehen.

Gerade wir – in der Union, diskutieren mit unseren Mitgliedern und Bürgerinnen und Bürgern intensiv und unaufhörlich auf Bundesparteitagen, Landesparteitagen, Kreisparteitagen, Mitgliederversammlungen, in den Vereinigungen und Verbänden, auf Podiumsdiskussionen und mit Familie und Freunden über die Gleichstellung mit der Ehe. Wir diskutieren darüber auch mit Menschen aus Irland.

Ich stelle fest, dass es einer großen Volkspartei sehr gut tut, hierzu miteinander zu reden, zu argumentieren und auch zu streiten und zu überzeugen. Wir wissen, dass es bei einigen Bürgerinnen und Bürgern immer noch erhebliche Vorbehalte zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe gibt.

Ja, weil bei einigen Menschen diese gleichgeschlechtliche Partnerschaft nicht zu ihrer traditionellen Vorstellung mit der Ehe passt. Vor allem die Katholische Kirche hat hierzu große Bedenken, Einwände und Probleme. Dass eine Ehe immer das Ziel verfolgt, Kinder zu zeugen, stimmt ja so auch nicht.

Viele Ehepaare bleiben aus mehreren verschieden Gründen kinderlos: aus medizinischen, aus biologischen, wie bei älteren Paaren. Trotzdem werden sie wegen ihrer Kinderlosigkeit nicht diskriminiert oder benachteiligt. Warum also ein Paar ausschließen, das aus zwei Frauen oder aus zwei Männern besteht?

Ich halte es für schwierig, immer auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu warten und erst dann zu reagieren. In der Bevölkerung ist man in diesem Fall weiter, als es manche in der Politik glauben. Im katholischen Irland stimmten an die 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler am 23. Mai 2015 dafür, dass die Ehe unabhängig vom Geschlecht geschlossen werden kann. Mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Das heißt auch, dass das volle Adoptionsrecht auch für die gleichgeschlechtlichen Paare gelten muss. Denn wo ist eigentlich der logische Unterschied, wenn eine Person zunächst ein Kind allein adoptiert und dann der gleichgeschlechtliche Partner danach die Sukzessivadoption vornimmt, oder beide gleichzeitig adoptieren?

Warum dieser – aus meiner Sicht unnötige – Umweg über die Sukzessivadoption? Diese Frage stelle ich mir, und ich kann sie mir eindeutig beantworten.

Ich will keine unnötigen Verfahren. Adoptionseltern werden durch die örtlichen Jugendämter immer vorher kritisch und intensiv unter die Lupe genommen und immer wird im Sinne der Kinder gehandelt. Warum also diesen Umweg?