Keine Flucht vor dem UN-Migrationspakt / Globale Migration muss multilateral geregelt werden
Berlin (ots) – Am 11. Dezember 2018 beschließen die Vereinten Nationen den Migrationspakt. Auch Deutschland sollte ihn überzeugt und engagiert mittragen. Der Pakt beantwortet die Frage, wie globale Migration effektiv gesteuert und die Menschenrechte geschützt werden können. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) betont die Notwendigkeit, den von den UN ausgehandelten Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UN-Migrationspakt) zügig und weltweit umzusetzen. Der Vorsitzende der DGVN, Detlef Dzembritzki, unterstreicht: „Kein Staat der Welt kann im nationalen Alleingang globale Migration regeln. Weltweite Entwicklungen erfordern ein aktives multilaterales Handeln aller 193 UN-Mitgliedstaaten.“ Das zentrale Anliegen des Paktes ist es, einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der menschlichen Mobilität zu schaffen. Hinzu kommen 23 Ziele, auf die sich die Staaten geeinigt haben und die sie umsetzen wollen. Die Ziele beinhalten unter anderem die Ursachen für Migration zu bekämpfen, rechtstaatliche Verfahren anzuwenden und die Menschenrechte einzuhalten. In einer immer stärker vernetzten Welt ist globale Migration Realität geworden, derer man sich nicht verschließen kann: Nach dem internationalen UNMigrationsbericht sind im Jahr 2017 weltweit 258 Millionen Menschen migriert, während es im Jahr 2010 noch 173 Millionen Menschen waren. Weitere Informationen finden Sie unter: https://dgvn.de/meldung/keine-flucht-vor-dem-un-migrationspakt/ Pressekontakt: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. Dr. Lisa Heemann, Generalsekretärin Tel.: 030-2593752-18 / -12 E-Mail: heemann@dgvn.de / rosenow@dgvn.de Web: www.dgvn.de Original-Content von: DGVN – Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., übermittelt durch news aktuell
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