Keine Suchtrehabilitierung von Strafgefangenen auf Kosten von Krankenkassen und Beitragszahlern
Stuttgart (ots) – Nachdem die baden-württembergische Landtagspressestelle am 6. Dezember 2018 eine Pressemitteilung aus dem Sozialausschuss veröffentlichte, der zufolge „der Justizvollzug (…) kein geeignetes Umfeld zur Überwindung einer Abhängigkeitserkrankung“ sei und „Reha vor Strafe“ gehen müssen, fordert Emil Sänze, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten von Untersuchungshäftlingen – insbesondere in Bezug auf Drogenabhängigkeit – durch das Justizministerium. Eine Finanzierung einer in der Haft eingeleiteten medizinischen Rehabilitation durch die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen und anderen öffentlichen Trägern, wie von Sozialminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) nach Gesprächen mit den Kostenträgern und insbesondere mit der AOK Baden-Württemberg gefordert, lehnt die AfD kategorisch ab. „Ein solches Ansinnen halte ich für eine völlig untragbare Dreistigkeit des Ministers“, so Emil Sänze. „Es kann nicht sein, dass Untersuchungshäftlinge erst gar nicht in den Strafvollzug genommen, sondern auf Kosten der Beitragszahler in eine Therapie gesteckt werden.“ Fast 43 Prozent der Strafgefangenen in Baden-Württemberg sind Ausländer Nicht zuletzt klingt in der Pressemitteilung aus dem Sozialausschuss ganz offen an, damit auch die Kapazitäten der Haftanstalten entlasten zu wollen. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat ergeben, dass sich unter den 5389 Häftlingen in Baden-Württemberg am 31. März 2018 insgesamt 2310 Ausländer befanden. „Fast 43 Prozent der einsitzenden Strafgefangenen sind Ausländer! Da erwarte ich bei den 1932 Untersuchungshäftlingen in Baden-Württemberg eine ganz ähnliche Relation: Über zwei Fünftel dieser Häftlinge sind nicht einmal unsere Staatsbürger; sie werden bei uns kriminell und wir finanzieren ihnen gleich noch Therapieplätze? Damit ist eigentlich jedem Gerechtigkeitsgefühl der gesetzestreuen Mehrheit der Bürger Hohn gesprochen“, findet Sänze. Sühne geht vor – Täter und Opfer nicht moralisch gleichstellen Die AfD ist der Auffassung, dass die tatsächlichen Gesundheitskosten der Untersuchungshäftlinge – insbesondere wo Drogen hineinspielen – nicht sozialisiert und damit verschleiert werden dürfen, sondern im Etat des Justizministeriums angesiedelt werden müssen. Die tatsächlichen Folgen insbesondere der illegalen, von den Behörden geduldeten Einreisewelle in die Bundesrepublik Deutschland seit Herbst 2015 müssen erkennbar bleiben; den Bürgern und Steuerzahlern muss über die tatsächlichen Folgen einer chaotischen und verantwortungslosen Migrationspolitik endlich glasklar Rechenschaft abgelegt werden. „Hier sollen dagegen in überhumaner Gefühlsduselei die mutmaßlichen Täter bereits resozialisiert werden, bevor sie auch nur einen einzigen Tag ihrer Haft verbüßt haben. Für abgehärtete Täter aus Kulturen, wo man für Verfehlungen nicht über den Kopf gestreichelt wird, ist das eine regelrechte Einladung, sich auch noch der Fürsorge einer buchstäblich verrückt gewordenen Helfergesellschaft anzuempfehlen, die sich einbildet, die ganze Welt heilen und sich Harmonie kaufen zu können!“, betont Emil Sänze. Es genüge vollkommen, dass sich die Gesellschaft nach Gesetzeslage um suchtkranke Verurteilte kümmert. „Angesichts der vielen ausländischen Verdächtigen, die wir nicht hergebeten haben, den Krankenkassen auf Kosten der Allgemeinheit jetzt auch noch die drogensüchtigen Untersuchungshäftlinge aufzuladen, scheint mir eine regelrecht kranke Logik. Hier haben sich einige Leute wohl an ihrer Humanität besoffen.“ Täter sind mit der ganzen Härte des Rechtsstaates zu bestrafen Der Abgeordnete fasst zusammen: „Ein solcher Ansatz stellt jeden Sühnegedanken, den eigentlichen Sinn der verhängten Strafe, auf den Kopf. Ein Täter ist zu bestrafen: Das ist das Recht der Gesellschaft, deren Sicherheit durch die abschreckende Wirkung der Haft geschützt wird. Dann erst reden wir über Resozialisation. Der vom Sozialministerium verfolgte Ansatz tut bewusst das Gegenteil: Er stellt Täter und Opfer moralisch gleich, verspricht ungerechtfertigte Privilegien für die Falschen, verhöhnt die Opfer und die rechtschaffenen, Abgaben zahlenden Bürger und ist vor allem angesichts von Messermorden und Vergewaltigungen keinem klar denkenden Menschen begreiflich zu machen.“ Pressekontakt: Klaus-Peter Kaschke. Lic. rer. publ. Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Konrad-Adenauer-Straße 3 70173 Stuttgart Telefon: +49 711-2063 5639 Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell
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