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Politik & Wirtschaft

Kenntnis statt Panik

Foto Silke MählenhoffKenntnis statt Panik –  „Bevor darüber spekuliert wird, ob die Deponie Niemark als Deponie für frei gemessene Abfälle aus AKWs infrage kommt, sollten wir uns ausführlich mit dem Verfahren auseinandersetzen“, kommentiert Mählenhoff den Artikel „Kommt der Sondermüll aus AKW-Rückbau nach Lübeck?“  in der LN vom 23.7.16.

„Deshalb war die Infoveranstaltung des Umweltministerium in Lübeck äußerst hilfreich, denn sie brachte alle Einstellungen, Ängste und Argumente der Beteiligten auf den Tisch.

Es ist eine komplizierte und komplexe Materie, der Umgang mit Materialien aus rückgebauten Atomkraftwerken.

Kompliziert, weil verschiedene Gesetze greifen und weil mit Hypothesen gearbeitet werden muss. Komplex, weil viele Ansprüche und Befürchtungen

zusammenspielen: Entsorgungsbetriebe, Kommunen, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, die AKW-Betreiber, das Umweltministerium haben eigene, natürlich auch widersprüchliche Interessen.

Unabdingbar ist die breite gesellschaftlich Akzeptanz, die noch nicht zu sehen ist. Es gibt noch keinen Beschluss, keinen Entsorgungspakt, der vom Umweltministerium angestrebt wird und wünschenswert und sinnvoll ist.

Jetzt von Seiten des Ministeriums mit Zeitdruck zu arbeiten ist kontraproduktiv, da alle Beteiligten der Infoveranstaltung in Kiel ihre Bereitschaft zu Gesprächen erklärt haben.

 

Asbesthaltige Abfälle oder Mineralwolle sind tatsächlich gefährliche Abfälle und müssen auf besonderen Wegen behandelt und entsorgt werden, ganz unabhängig vom Ort, an dem sie entstehen. Aber beim AKW-Rückbau fallen auch ganz normale Abfälle an, wie Dachziegel oder Bodenbeläge aus den Bürogebäuden, Garagen, Kantinen auf dem AKW-Gelände. Die können Radioaktivität aufgenommen haben und freisetzen. Deshalb werden alle Materialien beim Rückbau auf radioaktive Strahlung gemessen. Sie werden freigegeben für die Einlagerung auf konventionellen Deponien, wenn die Dosis, bei der Risiken für Mensch und Umwelt möglich sind, so gering ist, dass sie außerhalb des Regulierungsbedarfes nach Atomrecht liegt. Das ist das sogenannte „De minimis-Konzept“. Entspricht ein Material aus dem Rückbau diesen Werten, so wird es nicht mehr nach dem Atomrecht sondern nach dem Abfallrecht behandelt.

Zur Gefährdungsabschätzung der Sicherheit auf den Deponien werden verschiedene Szenarien für mögliche Kontaktwege zum Menschen, bis in ferne Zukunft,  zugrunde gelegt: Könnte z.B. über Sickerwasser aus der Deponie oder über das Grundwasser ein Kontakt entstehen? Hier ist mehrfache Transparenz notwendig: Wie wird auf der Deponie eingelagert?

Wie sicher ist die Deponie? Wie werden die Freimessungswerte ermittelt?

Sind sie nachvollziehbar, öffentlich verfügbar?“