„Konkrete Umsetzungsfragen sind noch immer nicht beantwortet“/ bpa-Präsident Meurer: Bundesteilhabegesetz geht in die entscheidende Phase
Berlin (ots) – Mit dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 erfolgt die Umsetzung in allen 16 Bundesländern. „Die Reform der Eingliederungshilfe geht damit in die entscheidende Phase. Die Leistungsgewährung soll künftig individueller und passgenauer werden, die heutigen Finanzierungsbedingungen ändern sich für viele Angebote grundlegend“, fasst Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), den bevorstehenden Schritt zusammen. Es gibt Änderung bei den Angeboten, die bislang als stationäre Hilfe angeboten werden und sich künftig unter dem Begriff der gemeinschaftlichen Wohnformen wiederfinden. Auf die Bewohner und Nutzer der Angebote kommen umfangreiche vertragliche Änderungen zu. Hintergrund ist die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen. Meurer: „Mit hohem Aufwand müssen nun vertragliche Regelungen vereinbart, zugeordnet, berechnet und bewilligt werden.“ Der bpa hat in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass das heutige sehr leistungsfähige Unterstützungsangebot konsequent als Teil des Reformprozesses begriffen werden muss. „Die konkreten Umsetzungsfragen sind aber immer noch nicht beantwortet und es drängt sich der Eindruck auf, dass nahezu alle Vertragspartner bemüht sind, die notwendige Zeit mithilfe von Übergangsregelungen zu gewinnen“, so der bpa-Präsident. Sobald die jetzt zu beobachtende Unsicherheit der Umstellungsphase zumindest vertraglich auf gutem Weg ist, wird sich zeigen, ob betroffene Menschen den Zugang zu deutlich größeren Wahlmöglichkeiten bei der Nutzung der jeweils als hilfreich erlebten Angebote erhalten oder ob mit maximalem Aufwand der Status quo bewahrt werden soll. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro. Pressekontakt: Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/17920/4479992 OTS: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de