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Politik & Wirtschaft

Korruptionsgesetz: Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung überfällig, Hackerparagraph überflüssig

Am Donnerstag, den 26. März, beriet der Bundestag in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes-Entwurf zur Bekämpfung von Korruption. Der Regierungsvorschlag enthält neben der lange überfälligen Umsetzung europäischer Strafrechtsabkommen in nationales Recht auch die Forderung nach einer Verschärfung des Strafmaßes bei Aktivitäten, die unter den sogenannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) fallen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die Mitgliedstaaten, dazu verpflichtet, Angriffe auf Informationssysteme unter Strafe zu stellen [1].

Zur Umsetzung der Strafrechtsabkommen in nationales Recht erklärt Melanie Kern, die sich bereits im letzten Bundestagswahlkampf als Kandidatin für bessere Korruptionsbekämpfung stark gemacht hat:

»Besser spät als nie, muss man da wohl sagen. Mehr als sechzehn Jahre lang hat sich eine Bundesregierung nach der anderen davor gedrückt, das Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 in nationales Recht umzusetzen und Abgeordnetenbestechung endlich auch in Deutschland unter Strafe zu stellen wie im überwiegenden Rest der Welt. Zwei rot-grüne Regierungen und eine schwarz-gelbe Koalition gingen darüber ins Land. Volle 43 Staaten Europas haben es früher als Deutschland geschafft, das Abkommen zu ratifizieren – von Albanien und Bulgarien über Griechenland und Luxemburg bis hin zur Schweiz und Zypern. Sogar Weißrussland hat das Abkommen bereits vor acht Jahren umgesetzt – dabei ist dieses Land noch nicht einmal Mitglied im Europarat [1]. Mit Diätenerhöhungen waren die Abgeordneten des Bundestages wesentlich schneller bei der Hand: Diese haben sie im gleichen Zeitraum zehn Mal erhöht, insgesamt um fast ein Drittel. Die Kostenpauschale sogar elf Mal [2]. «

Zur Anhebung des Strafmaßes bei Aktivitäten, die unter den Hackerparagraphen fallen, ergänzt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei:

»Statt die Mindesthöchststrafe von ein auf zwei Jahre zu erhöhen, sollte der Hackerparagraph komplett abgeschafft werden. Computerprogramme müssen zugänglich gemacht und kommuniziert werden dürfen. Nur so ist ein offener Austausch zwischen Bürgern, Unternehmen und Sicherheitsforschern möglich. Es geht vollkommen in die falsche Richtung, am Hackerparagraph festzuhalten, da er auf Seiten der Administratoren und Sicherheitsspezialisten zu einer enormen Rechtsunsicherheit führt und so die Verbesserung der IT-Sicherheit durch einen offenen Erfahrungsaustausch verhindert.«
Quellen:
[1] Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804350.pdf
[2] Unterzeichnerstaaten der europäischen Strafrechtskonvention – aktueller Stand http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=173&CM=1&DF=11/07/2012&CL=GER
[3] Übersicht über die Versorgung der Bundestagsabgeordneten in Deutschland seit 1949 https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung#Versorgung_der_Bundestagsabgeordneten