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Politik & Wirtschaft

Kristin Alheit: Hilfen für traumatisierte Menschen in Schleswig-Holstein weiter verbessert – neue Übersicht im Internet sowie weitere Trauma-Ambulanz

Das Sozialministerium bietet ab sofort im Internet eine umfassende Übersicht über mehr als 140 Hilfsangebote, Anlaufstellen und Kliniken für traumatisierte Menschen, z.B. Opfer von Gewalttaten in Schleswig-Holstein. Neu seit diesem Jahr sind – wie Anfang Februar vorgestellt – spezielle Traumaambulanzen, in denen Opfer kompetente Soforthilfe erhalten und die Behandlung unbürokratisch im Zuge der Opferentschädigung finanziert werden kann. Dafür hatte sich unter anderem der Weisse Ring eingesetzt. Neben Standorten in Kiel, Lübeck (2) und Elmshorn ist im Frühjahr der Standort Schleswig hinzugekommen. (Nähere Info: www.lasd.schleswig-holstein.de, Stichwort: „Traumaambulanzen“.)

„Für traumatisierte Menschen gibt es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl kompetenter Anlaufstellen und Hilfemöglichkeiten. Die Trauma-Ambulanzen leisten einen weiteren wichtigen Beitrag dazu“, betont Sozialministerin Kristin Alheit heute (4.7.). „Wir wollen den Hilfezugang zu den Angeboten erleichtern. Daher finden Betroffene jetzt eine umfassende Übersicht im Internet. Mein Dank gilt allen, die dazu beigetragen haben, diese zu erstellen“, so Alheit.

Auf den Seiten des Sozialministeriums www.sozialministerium.schleswig-holstein.de gelangt man unter dem Stichwort „Hilfsangebote für Opfer“ auf eine Übersichtskarte (siehe Anhang) und dann weiter über eine interaktive Karte auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte. Die mehr als 140 Angebote sind gegliedert u.a. in

• Frauenhäuser
• Frauenberatungsstellen
• Trauma-Ambulanzen
• Kinderschutzeinrichtungen
• Psychiatrische Tageskliniken
• Krankenhäuser mit Psychiatrie und Psychosomatik • Krankenhäuser mit ausschließlich Psychiatrie (stationär) • Weißer Ring • Zeugenbegleitprogramm

Hinterlegt sind jeweils die Kontaktadressen/ Telefonnummern. Weitere können hinzukommen – Beteiligte sind daher aufgefordert gegebenenfalls eine Meldung an das Ministerium mit den entsprechenden Daten zu machen, bzw. Änderungen mitzuteilen.