Kristin Alheit: Neuer Basisfallwert bringt Kliniken im Land 2014 ein Plus von rund 64,5 Millionen Euro – Ziel weiterhin bundeseinheitlicher Basisfallwert
KIEL. Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen haben sich auf den Basisfallwert 2014 geeinigt und das Gesundheitsministerium die Vereinbarung jetzt genehmigt. Jeweils zum Ende eines Jahres treffen die Verhandlungspartner eine Übereinkunft zum Folgejahr, die dann dem Ministerium vorgelegt wird. Die Vertragsparteien vereinbarten gemäß § 10 Krankenhausentgeltgesetz einen landesweiten Basisfallwert von 3.117,36 Euro für 2014, der damit 105,32 Euro über dem Wert von 2013 liegt.Gesundheitsministerin Kristin Alheit: „Dies bedeutet überschlägig ein Plus von 3,5 % oder rund 64,5 Millionen Euro mehr für die Kliniken im Land in diesem Jahr. Damit zieht Schleswig-Holstein beim Basisfallwert mit anderen Ländern gleich. Das begrüße ich ausdrücklich.“ Nach derzeitigem Stand weist Schleswig-Holstein damit zusammen mit acht weiteren Ländern einen gleich hohen Landesbasisfallwert auf.
Mit Hilfe des Basisfallwertes werden die Behandlungskosten in den Krankenhäusern berechnet. Schleswig-Holsteins Basisfallwert war bisher der niedrigste unter den Bundesländern, so dass hier ein Krankenhaus weniger Geld für die gleiche Leistung erhielt, als Krankenhäuser in den anderen Bundesländern. Laut derzeit geltendem Bundesgesetz findet zurzeit eine Annäherung an einen einheitlichen Basisfallwert bis Ende 2014 statt: Bis zu einem so genannten Basisfallwertkorridor, der Abweichungen von 1,25 % unterhalb und 2,5 % oberhalb eines errechneten Durchschnitts zulässt. Der vereinbarte Wert 2014 für Schleswig-Holstein trifft die untere zulässige Abweichung, liegt also 1,25 % unter dem Bundesdurchschnitt 2014.
Alheit betonte dazu: „Die Punktlandung auf der gesetzlich festgelegten unteren Korridorgrenze verdeutlicht die Notwendigkeit für weitere gesetzliche Änderungen, um unberechtigte Unterschiede gegenüber anderen Bundesländern endlich zu beenden. Die neue Bundesregierung hat jetzt den Auftrag, hier zu handeln“.
Gesundheitsministerin Kristin Alheit hatte bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die Vereinbarung erreicht, dass nicht begründete Unterschiede in den Landesbasisfallwerten aufgehoben werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte in einem Gutachten kürzlich veröffentlicht, dass davon auszugehen ist, dass der Großteil der Unterschiede in der Höhe der Landesbasisfallwerte auf historisch vorhandene, jedoch ökonomisch nicht begründbare Unterschiede, zurückzuführen ist. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll auf Basis des Gutachtens Eckpunkte für eine gesetzliche Neuregelung erarbeiten, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.
Der mit der Vereinbarung für 2014 einhergehende Anstieg auf die untere Korridorgrenze bedeutet für Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand den höchsten Anstieg im Ländervergleich (kommend vom niedrigsten Wert). Die Differenz von Schleswig-Holsteins jetzt vereinbarten Wert für 2014 zu einem – von der Landesregierung angestrebten – bundesdurchschnittlichen Wert ergibt derzeit einen Nachteil von rund 23,4 Mio € für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser. Würde der Wert Schleswig-Holsteins also 2014 auf dem Bundesdurchschnitt liegen, wäre das ein Plus von rund 23,4 Millionen Euro für die Krankenhäuser und damit Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein.
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