Kritik an EU-Maßnahmenpaket: Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern warnen vor Aus der Krabben- und Muschelfischerei an Nord- und Ostsee
Symbolfoto: TBF/W. Freywald · KIEL/SCHWERIN. In einem Brief an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern deutlich Kritik an dem am 21. Februar 2023 von der EU-Kommission vorgelegtem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektor geübt. Sie fordern den Bund darin gemeinsam auf, sich für den Fortbestand und die Interessen der Fischerei einzusetzen.Teil des EU-Maßnahmenpaketes ist ein „Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten darin auf, mobile grundberührende Fanggeräte in allen FFH-Gebieten bis 2024 und in allen übrigen Meeresschutzgebieten bis 2030 zu verbieten. In der deutschen Nordsee sind der allergrößte Teil der Küstengewässer (in Schleswig-Holstein fast 100 Prozent) und große Bereiche in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Ähnliches trifft auf die Ostsee zu.
Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz sagte dazu: „Die Umsetzung würde unverhältnismäßige Folgen nach sich ziehen und unweigerlich das Aus für viele Erwerbsbetriebe an Nord- und Ostsee, ganz besonders für unsere Miesmuschelwirtschaft und unsere traditionelle, identitätsstiftende Krabbenfischerei, bedeuten. Ein Verbot würde nicht nur viele berufliche Existenzen vernichten, sondern auch erhebliche sozioökonomische Auswirkungen weit über die Fischerei hinaus verursachen. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung – kein Pauschalverbot.“
Mecklenburg-Vorpommerns Fischerei- und Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte: „Kein anderer Mitgliedstaat hat so große Anteile seines Hoheitsgebietes zu Meeresschutzgebieten erklärt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 397.000 Hektar, das entspricht rund 50 Prozent, als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Werden alle nationalen und internationalen Schutzgebietskategorien übereinandergelegt, sind es hierzulande fast 400.000 Hektar. Dass dieses Engagement nun bestraft wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir alle sind uns einig, dass der Schutz unserer natürlichen Ressourcen höchste Priorität hat. Wir können aber die Interessen der Bevölkerung nicht gänzlich hintanstellen. Maßnahmen zum Schutz des Meeresbodens sind notwendig, müssen aber verhältnismäßig sein und dürfen nicht zum endgültigen Zusammenbruch der Küstenfischerei führen. Seit 1990 haben bereits über 90 Prozent der Betriebe aufgegeben – das ist eine Katastrophe! Denn unsere Fischereien leisten einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit in Deutschland und der EU; sie sind Kulturgut und Tourismusmagnet. Entscheidungen für oder gegen etwas, müssen deshalb im Gesamtkontext abgewogen und getroffen werden.“
Ende letzten Jahres hatte die EU-Kommission das deutsche Programm zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt. Ziel des Programms ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Fischerei in Deutschland zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten, unter anderem durch eine Verbesserung der Nachhaltigkeit von Fischereitätigkeiten und eine Stärkung des Meeresschutzes. Ein pauschales Verbot bestimmter, die Küstenregion prägender Fischereien konterkariert die bisherigen Anstrengungen ebenso wie die Programmziele, noch bevor die Umsetzung überhaupt richtig angelaufen ist. Auch der mehrjährige schwierige Einigungsprozess zu den Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der AWZ der Nordsee, der erst kürzlich mit der Veröffentlichung der delegierten Verordnung (EU) 2023/340 abgeschlossen wurde, würde kurz nach Inkrafttreten hinfällig.
Den beiden Küstenländern ist bewusst, dass eine zukunftssichere Küstenfischerei nur möglich ist, wenn diese sich weiterhin den gesellschaftlichen Anforderungen der ökologischen Nachhaltigkeit stellt. „Wir stehen als Küstenländer für einen Dialog zu Verbesserungen der Fangmethoden bereit“, heißt es in dem Schreiben. Der aktuelle EU-Vorschlag gehe aber deutlich zu weit und würde im Widerspruch zu bisherigen Maßnahmen stehen, so die Ländervertreter.