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Kultur & Wissenschaft

Kulturminister Klug lobt leistungsstarkes Archivwesen

KIEL. „Was wir heute nicht bewahren, fehlt uns morgen und übermorgen.“ Der Minister für Bildung und Kultur sprach sich im Kieler Landtag für ein leistungsstarkes Archivwesen in Schleswig-Holstein aus. In dem Zusammenhang hob er das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger besonders im kommunalen Archivwesen hervor. „Die Arbeit der Archivare ist eine stille, aber unglaublich wertvolle Arbeit. Öffentlich wird sie viel zu selten wirklich wahrgenommen – ich freue mich, dass dies heute im Landtag anders ist“, sagte der Minister. Die Archive böten nicht nur eine unverzichtbare Dienstleistung, die der Wissenschaft zu Gute komme, sondern sie leisteten wertvolle Arbeit „zur Bewahrung unserer Identität“. Dabei wirkten Landes- und Kommunalarchive zusammen.

Klug stellte fest, das Landesarchiv sei als Kompetenzzentrum unter der Überschrift „Das Gedächtnis des Landes“ mit seiner räumlichen Ausstattung auf der Höhe der Zeit. Es stelle flächendeckend ein gutes Niveau der Archivarbeit im Land sicher. Mit Blick auf die personelle Ausstattung indes sei das Land gezwungen, sich weitgehend auf die gesetzlich geforderten Kernaufgaben zu beschränken, sagte der Minister. Im Übrigen müsse vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage auch beim Landesarchiv Personal eingespart werden. „Gemeinsam mit dem Landesarchiv werden wir Lösungen finden müssen“, sagte Klug. Jedenfalls sei vor diesem Hintergrund nicht daran zu denken, die Aufgaben – etwa in Richtung Wirtschaftsarchiv – noch zu erweitern.

Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben stehe nicht zur Diskussion, betonte der Kulturminister. Daher würden auch weiter Archivare ausgebildet, um die professionelle Kompetenz in Schleswig-Holstein zu sichern. „Sorgen bereitet mir allerdings, dass nicht überall in den Kommunen die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags sichergestellt werden kann“, sagte der Minister. Klug betonte, die Kommunen hätten dies in eigener Verantwortung zu leisten, es gebe kein Weisungsrecht des Landes.