Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Politik & Wirtschaft

Kulturministerin Spoorendonk stellt Novelle des Denkmalschutzgesetzes vor

KIEL. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat heute (14. Januar) im Kabinett die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Zuvor hatte es eine intensive Debatte des im Juli vergangenen Jahres vorgestellten Eckpunktepapiers gegeben. „Ziel dieses Verfahrens ist ein Gesetz, das den Schutz des kulturellen Erbes sicher stellt, öffentliche Belange sowie die Belange der betroffenen Eigentümer angemessen berücksichtigt und den Eigentümern und Nutzern ebenso wie privaten und staatlichen Denkmalpflegern klare, leicht verständliche Regelungen an die Hand gibt“, erklärte Spoorendonk. „Das ist mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt worden. Für alle Beteiligten werden die Abläufe einfacher und transparenter. Denkmalschutz ist das Instrument, um das kulturelle Erbe die Identität Schleswig-Holsteins und seiner Bewohner zu bewahren. Hinter dem Schutzgedanken steht die Erkenntnis, dass nicht nur natürliche, sondern auch kulturhistorische Ressourcen unverzichtbare Lebensqualität und Identität begründen. Gerade in Zeiten rasanten Wandels sind Denkmale und die in ihnen aufgehobene Vertrautheit des Menschen mit seiner Umwelt von existentieller Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Dass Denkmale darüber hinaus das Image einer Region prägen und so zu den weichen Faktoren für Standortentscheidungen in der Wirtschaft gehören, dass sie den Tourismus positiv beeinflussen, dass sie mit ihren speziellen Anforderungen direkt zur Förderung des einheimischen Handwerks und Mittelstands beitragen, sollte ebenfalls nicht vernachlässigt werden.“

Bei vier Regionalkonferenzen in Itzehoe, Lübeck, Plön und Flensburg im Herbst 2013 hatten Experten und interessierte Öffentlichkeit die Eckpunkte diskutiert. „Diese Regionalkonferenzen waren ein großer Erfolg: es waren teilweise mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Viele waren sachkundige Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden. Was mich besonders freut: Wir sind tatsächlich miteinander ins Gespräch gekommen. Dabei wurde nicht nur Lob geäußert oder Fragen gestellt, es gab natürlich auch Kritik. Und es wurde nicht nur über das Eckpunktepapier gesprochen, sondern auch über Probleme der praktischen Denkmalpflege oder die Förderpraxis. Auch Fragen der Barrierefreiheit, der Rolle des Ehrenamtes und der Nutzung von Denkmalen wurden thematisiert“, so Spoorendonk.

Im Unterschied zum bisherigen Gesetz werden einige Punkte grundlegend neu geregelt. Dazu gehört die Umstellung auf ein deklaratorisches Eintragungsverfahren. Das ermöglicht den Denkmalschutzbehörden, den Rückstau in der Inventarisation aufzuarbeiten. Eigentümer, Investoren und Behörden erhalten dadurch mittelfristig Rechts- und Planungssicherheit; Unterschutzstellungen „in letzter Minute“ können vermieden werden. Durch die Vereinheitlichung des Denkmalbegriffes entfällt die Unterscheidung zwischen einfachen und besonderen Kulturdenkmalen. Der Denkmalschutz wird damit transparenter und einfacher zu handhaben: Jedes Denkmal erfordert die gleichen Rechte und Pflichten. Schleswig-Holstein setzt hier um, was in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird. Der Gesetzentwurf sieht weiter die Stärkung von Ehrenamt und Öffentlichkeit im Denkmalschutz vor. So wird der Aufgabenbereich des Denkmalrats erweitert, der zukünftig alle Denkmalschutzbehörden beraten kann. Das führt zu einer breiten Meinungsbildung. Neu aufgenommen wurde deswegen auch die Möglichkeit, Denkmalbeiräte in den Kommunen einzurichten. Im Umgebungsschutz ist eine Rückkehr zu einer früheren Formulierung vorgesehen. Diese Formulierung hilft, Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden und reduziert unnötigen Mehraufwand. Neues Gewicht erhält die Abwägung mit öffentlichem Interesse. Auf diese Weise werden die Anforderungen von Klimaschutz und Energiewende angemessen berücksichtigt.

Die Ministerin kündigte an, dass beim Landesamt für Denkmalpflege ein zweijähriges Projekt zur Nachinventarisation eingerichtet werde, um eine zügige und professionelle Umsetzung des neuen Gesetzes zu gewährleisten. „Dieses Projekt ist notwendig, weil unser Land gegenüber anderen Ländern bei der Inventarisation im Verzug ist. Um die Kosten überschaubar zu halten, ist dieses Projekt auf zwei Jahre befristet. Das gilt auch für die Personalstellen“, betonte Spoorendonk.