Kulturministerin Spoorendonk unterzeichnet erste Kontraktförderung im Kulturbereich
KIEL. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat am 26. Februar die ersten Kontraktförderungen im Kulturbereich unterzeichnet. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesmusikrates, Dr. Klaus Mader, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Musikschulen, Richard Ferret, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Volkshochschulen, Wolfgang J. Domeyer und dem Direktor der Lübecker Museen, Prof. Hans Wisskirchen setzte die Ministerin ihre Unterschrift unter die Zuwendungsverträge. Bei der Unterzeichnung sagte die Kulturministerin: „Diese Kontraktförderungen sind ein direktes Ergebnis des Kulturdialoges. Die Kultureinrichtungen im Lande wünschten sind mehr Planungssicherheit. Und gemeinsam wollen wir kulturpolitische Ziele erreichen. Unsere Kulturkonzeption sieht deswegen die projekthafte Einführung der Kontraktförderung vor“, so Spoorendonk.
Mit den ersten vier Partnern wolle man sich nun auf den Weg begeben, dieses neue Instrument auszuprobieren, so die Ministerin weiter: „Für die Kulturreinrichtungen bedeutet die neue Methode eine höhere Verlässlichkeit. Die Landeskulturpolitik hat die Möglichkeit, eigene Ziele in die Arbeit der Kultureinrichtungen einzubringen.“ Durch die längere Vertragslaufzeit gibt es zudem weniger Bürokratie: Die Abfassung des Kontraktes erfordert zwar großen Aufwand und Sorgfalt, wegen der meist mehrjährigen Laufzeit aber nicht mehr jährlich. Für die Zuwendungsempfänger bietet die Evaluation des Kontraktes zudem Potenzial zur Weiterentwicklung.
Die Kontraktförderung ist eine neue Fördermethode und stellt einen Zuwendungsvertrag dar. Kontraktförderung besagt, dass zwischen dem Zuwendungsgeber (Land) und dem Zuwendungsempfänger ein Vertrag mit einer zu definierenden Laufzeit geschlossen wird. Die Laufzeit ergibt sich entweder aus der Notwendigkeiten der Projektlaufzeit oder aber aus den Bedürfnissen der Planungen des Zuweisungsempfängers. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.