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Politik & Wirtschaft

Länder sollten mehr Gebrauch vom Mitwirkungsrecht bei der GSAV-Gesetzgebung machen

Berlin (ots) – Was hat die Reform der zahnärztlichen Approbationsordnung mit einem Mehr an Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu tun? Das fragt sich Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V. Rabattverträge konsequent mehrfach und nicht mehr exklusiv vergeben, Importförderklausel kippen: Der Bundesrat legte profunde Argumente für die Nachbesserung des GSAV vor. Nun soll mit der Streichung von Artikel 17 (Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde) ein Kompromiss für die Arzneimittelsicherheit gefunden sein. Das verwundert BPI-Vorstand Dr. Martin Zentgraf: „Wer auf die Abschaffung der Importförderklausel verzichtet, konterkariert den Anspruch nach mehr Sicherheit. Ich sage einem Kind auch nicht, es soll die Finger nur ein bisschen von der heißen Herdplatte nehmen. Wer Sicherheit will, muss konsequent dafür sorgen. Mit einem zahnärztlichen Ausbildungskatalog ist die nicht zu bekommen.“ Das GSAV gehört zu den mittlerweile rund 60 Prozent aller Bundesgesetze, die die Zustimmung durch den Bundesrat benötigen. Zentgraf: „Die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen betrifft unmittelbare Interessen der Länder. Die starken Marktverengungen durch Rabattverträge gefährden den Wirtschaftsstandort jedes einzelnen Bundeslands und die Versorgungsqualität der Menschen dort. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen beim Abschluss von Rabattverträgen konkret mit gesetzlichen Vorgaben im GSAV wettbewerbsaffin gestaltet werden – so wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme formuliert hat.“ Das GSAV hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschen ein Mehr an Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu sichern. Dieses Ziel hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf angemahnt und entsprechende Änderungen bei Rabattvertragsregelungen, Hämophilie-Versorgung, Aut-idem-Regelung für Biosimilars und Regelungen zum erweiterten Preismoratorium gefordert. Das GSAV ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und wird voraussichtlich im Juli 2019 in Kraft treten. Zentgraf: „Die Länder haben ein Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung des Bundes. Und davon sollten sie mehr Gebrauch machen!“ Kontakt: Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030 27909-131, jrichter@bpi.de Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de