Landesbeauftragte werden gleichgestellt!
Zur Diskussion um die Streichung der Amtszeitbegrenzung des Datenschutzbeauftragten erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Alle anderen Beauftragtenstellen in Schleswig-Holstein, wie Flüchtlingsbeauftragter, Behindertenbeauftragter oder Bürgerbeauftragte, sind unbeschränkt wiederwählbar, …..
so ist es in anderen Bundesländern auch gang und gäbe. Die bisherige Begrenzung der Amtszeiten ist eine Beschneidung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten. Der Gesetzentwurf ist also mitnichten eine „Lex Weichert“, sondern eine Angleichung an bestehende Regelungen. Ein triftiger Grund, warum die Wiederwählbarkeit bei der oder dem Datenschutzbeauftragten nicht gelten soll, liegt nicht vor.
Wer nun befürchtet, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sei gefährdet, weil dieser sich „lieb Kind“ machen müsse, um wiedergewählt zu werden, und dies gleichzeitig an der Person Weichert festmacht, kennt Thilo Weichert wohl schlecht. In seinem Kampf für mehr Datenschutz und Privatsphäre ist er bislang in keiner Weise damit aufgefallen, sich gemein zu machen oder anderen nach dem Mund zu reden. Im Gegenteil: er tritt bundesweit als einer der profiliertesten Datenschützer Deutschlands auf. Das ist auch bitternötig, seitdem die CDU mit Frau Voßhoff wohl eher eine Antidatenschutzbeauftragte installiert hat.
Dass die CDU nun befindet, mit Weichert ginge es nur noch um Facebook, gleicht einer Bankrotterklärung der konservativen Datenschutzpolitik. Diese Aussage passt leider in das Schema einer Politik, die den Datenschutzskandal um die NSA für beendet erklärt und die Vorratsdatenspeicherung für unproblematisch hält.
Wir Grüne streben auch eine Öffnung des Verfahrens an. Der Gesetzentwurf der Piraten-Fraktion bietet hierfür eine gute Diskussionsgrundlage. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass die Besetzung öffentlicher Ämter transparenter wird!