Landesbrandmeister Detlef Radtke um Änderungsantrag „Kameradschaftskassen“
Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes bedauert die Irritationen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Thema „Kameradschaftskassen“ in den Feuerwehren entstanden sind.
Der Landesfeuerwehrverband hat nicht die Diskussion zum Thema Kameradschaftskassen angestoßen. Die Gespräche sind durch das Innenministerium und die kommunalen Landesverbände initiiert worden, da es im Land Rechtsunsicherheiten gibt. Im Rahmen dieser Gespräche hat der Landesfeuerwehrverband sich bereit erklärt, dass der Geschäftsführer des LFV an den Gesprächen beteiligt wird, um sich über die Problemstellung zu informieren und bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu unterstützen, mit dem Ziel zukünftig die Feuerwehren besser zu schützen. Die Lösungsvorschläge sollten dann, wie seit jeher üblich und erforderlich, in dem
LFV-Gremium der Kreis- und Stadtwehrführer und Leiter der Berufsfeuerwehren be-
raten werden. Der Landesfeuerwehrverband hat zu keinem Zeitpunkt gefordert, das
laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, da die Feuerwehrbasis noch nicht betei-
ligt war. Es wurde sogar die planmäßig für den 22.10. festgelegte Kreiswehrführer-
Tagung abgesagt, weil bis zum Jahresende keine Themen vorlagen, die noch zum Jah-
resende bearbeitet werden müssten.
Am 31.10. wurde in der Kreiswehrführer-Tagung durch das Innenministerium mitge-
teilt, dass es aus dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages einen Ergänzungs-
antrag zum laufenden Gesetzgebungsverfahren gibt, und der LFV jetzt aufgefordert
wurde, eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung abzugeben. LFV-Vorstand und
die Kreis- und Stadtwehrführer waren von der Vorlage „Kameradschaftskasse“ im
laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Brandschutzgesetz überrascht, da es im Vor-
feld keine Beratung in den LFV-Gremien gab und somit auch keine Abstimmungen mit
den Kreis- und Stadtwehrführern erfolgen konnte. Der Änderungsantrag wurde dann
unverzüglich vom LFV am 03.11.14 als Beratungsvorlage an die Kreis- und Stadtwehr-
führer und Leiter der Berufsfeuerwehren verschickt, um am 17.11.14 über den Ände-
rungsantrag in einer Sondersitzung der Kreiswehrführer zu beraten und eine gemein-
same Stellungnahme abzugeben.
Warum es zu Irritationen und Missverständnissen gekommen ist, muss noch aufgear-
beitet werden. Ich appelliere an alle, sich an Fakten zu orientieren, und sich nicht von
Emotionen leiten zu lassen.
Detlef Radtke
Landesbrandmeister